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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1497.

vom Stain zu Gundelfingen wegen ihres väterlichen Erbgutes: 1) Jährlich soll von der ganzen Gemeindezu Bichishusen der eine der Heiligenpfleger daselbst und von der ganzen Gemeinde zu Gundelnngen derandere gewählt werden, „onangesechen si sigen Adam vom Stains oder an die herschafft Hochengundel-fingen verwandt". 2) Die Amtmänner zu Bichishusen und Gundelnngen geben jährlich den Wahltag desMessners zu Bichishusen bekannt, an diesem Tage wählen die Leute aus beiden Gemeinden mit dem Pfarrer zuBichishuwsen den Messner. 3) Den Predigtstnhl in der Pfarrkirche zu Bichishuwsen, der dem Adam vomStain nicht an einem passenden Ort steht, setzt man an einen andern, den Truchsässen wie den vom Staingenehmen Ort. 4) Adam vom Stain will dem Altar in der Pfarrkirche, „dwyl er von sin vordem geordnetsig", eine Tafel und anderes gebührliches Ornament machen lassen. 5) Wegen der Almenden, die Adamvom Stain in Nutzen haben soll, soll, wofern die Frau Barbara Forderung daran hat, alsbald ein gebührlicherund gleicher „vnndergang" ergehen. 6) Die Kirchthüre, an der der vom Stain Stuhl gesetzt ist, soll ver-mauert bleiben und auch der Stuhl soll dort bleiben; wenn nötig, soll man an einem andern tauglichenEnde der Kirche eine Thüre oder ein Luftloch brechen. 7) Den Hirten zu Gundelnngen wählt die dortigeGemeinde mit Mehrheit; Adam vom Stain und jeder Inhaber von Hochengundelfingen oder ihre Amtleutemögen auch dabei eine Stimme haben; der Hirt soll das Vieh auf dem Schloss holen und austreiben, wievon Alters her. 8) Von einer Gilt von 9 V« fl. und 9 Scheffeln Haber an die gen. Kinder wird Adam vom Stainfreigesprochen. 9) Wegen des Heiligenpflegers und Ammanns, die Adam vom Stain geschlagen hat, habenbeide Teile die Erledigung dem Schiedsmann überlassen , und wollen darin beide Parteien gegen einanderausserhalb Rechtens nichts vornehmen. 10) Die Schuld von 30 fl., um die Adams Vater sei. gegen die gen.Kinder verschrieben ist, anerkennt Adam, da er „sins vatters säligen brieff vnd sigl höre vnd seche".11) Betreffend das Verbot, das in der Kirche zu Bichishuwsen durch Adams Amtmann geschehen sein soll,sagt Adam, er habe kein Verbot thun, sondern nur eine Botschaft „werben" wollen, er begehre weder inder Kirche zu Bichishuwsen, noch im Dorfe zu gebieten oder zu verbieten. 12) Für den Frevel, den einHirte Adams zu Dürnstetten begangen hat, soll der Hirte den gen. Kindern 1 fl. geben oder aber ihnenzu Dürnstetten deshalb zu Eecht stehen. 13) Im Streite zwischen Adam vom Stain und dem Pfarrer zuBichishuwsen wegen etlicher Zehnten am Berg zu Gundelnngen und der Messe auf dem Schlosse daselbstmag jeder sein Recht an den Orten, da es sich gebührt, suchen. Perg. Or. mit dem unkenntlichen Siegeldes Ausstellers mit kleinem, rechteckigem Rücksiegel. Donaueschingen. T.

3) 1503 monntag nach st. Martins tag [Nov. 33.] übernehmen Jörig From von Bichisshüsen undCünrat Miiler von Gundelfiugen, Pfleger der st. Gallenkirche zu Bichisshüsen, für 100 fl. Rh. gegenüberBarbara Truchsässin, geb. von Hailfingen, die Verpflichtung, ein ewiges Licht in ihrer Pfarrkirche in einerAmpel ob dem Grabe ihres Gemahls Hannsen Truchsässen von Bichisshüsen, Ritters, sei. zu brennenund dazu 2 Priestern zu Messen auf dem Mittelaltare und auf dem Frauenaltare auf der rechten SeiteWein, Brot und Leuchter zu liefern, wie Herr Hanns Truchsäss das bei Lebzeiten verordnet hat. Perg.Or. mit dem beschädigten Siegel des Junkers Jörg von Werenwag. Donaueschingen. T.

4) 1507 montag nach st. Jörgen tag [Apr. 26.\ bestimmen Virich Volckmayer, Pfarrer, VirichDiemer, Peter Klainhaintz, beide Kapläne, Jörg From von Bichishusen und Erhart Koch von Gundelfiugen,Pfleger der st. Gallenpfarrkirche zu Bichishusen, in betreff der von Barbara Truchsässin sei., geb. vonHailfingen, gestifteten 4 ewigen Jahrtage, nachdem Junker Cunrat Spätt zu Vndermarchtal als des jungenAlbrecht Truchsässen zu Bichishusen Gerhab und Vormund diese Stiftung mit 100 fl. Rh. mit Willen JunkerAdams vom Stain vom Klingenstain zu Nidergundelfingen als Lehnsherren der Pfarrkirche vollzogen hat:Der Pfarrer verkündet jedesmal am nächstvorhergehenden Sonntag von der Kanzel die Jahrzeit und schreibtdie Namen der Seelen in das Seelbuch; die Jahrtage werden begangen auf Montag nach Quasimodogenitiund an den Frohnfasten Pentecostes, Crucis Exaltatio und Lucie, und zwar am Morgen mit einer grossengesungenen Vigilie, „der meren letzgen", darnach mit einem gesungenen Seelamt und einem gesungenenAmt von U. 1. Fr.; darnach wird über dem Grabe ein Placebo oder Seelvesper mit Kollekten gesprochen,geräuchert und Weihwasser gesprengt. Dafür geben die Pfleger auf jeden Jahrtag zu Praesenz dem Pfarrer2 Behmisch und jedem Kaplan 4 Kreuzer und dem Mesner 2 Kreuzer. Der Pfarrer und die Kapläne singen