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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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verpflichtet ist; kann er an seinen Pflichttagen nicht lesen, dann muss er die Messe durch einen andernhalten lassen oder dieselbe nachholen, damit alle Wochen die 3 Messen gelesen werden, „souern er vff dieselb zitt nit in der pfründ oder des lehenherren geschafften gewesen ist, daran der lehenherre by siner ge-wissne in nit irren soll, es wer dann in der pfründ nütz oder des lehenherren geschafften, daran im sinere oder annder Sachen gelegen weren". Ferner hat der Kaplan dem Kirchherrn an allen 4 Hochzeiten,an allen Tagen U. 1. Fr. und der Zwölfboten, und an Allerheiligen und Allerseelen Beistand zu leisten beimFrohnamt und den Vespern mit Singen, Lesen u. a., und besonders soll er demselben an allen Samstag-nächten die Vesper helfen singen und nacli derselben über der Herrschaften von Bichishusen Gräbern räu-chern und ein Placebo beten. Ferner soll der Kaplan zu jeder Frohnfasten selbstsechst Priestern desStifters, der Stifterin und aller jener, deren in der Stiftung gedacht ist, Jahrtag begehen, am Donnerstagam Morgen mit einer langen gesungenen Vigilie, mit einem gesungenen Amt von U. 1. Fr., mit einem ge-sungenen Seelamt und 4 gesprochenen Seelmessen und darnach mit einer gesprochenen Seelvesper ob denGräbern, fällt aber auf den Donnerstag ein „hochzitlicher" Tag, so soll die Jahrzeit am nächsten Tagdarnach, da kein Fest begangen wird, gehalten werden. Ferner soll der Kaplan alle Jahr einmal selbst-viert Priestern an st. Lucastag den Jahrtag des Stifters, und am Donnerstag in der Palmwochen (sie) denJahrtag der Stifterin und aller Vorfahren und Nachkommen des Ehepaares begehen , jeden Jahrtag miteiner langen gesungenen Vigilie, mit einem gesungenen Amt von U. 1. Fr., mit einem gesungenen Seelamtund zwei gesprochenen Seelmessen und darnach mit einer gesprochenen Seelvesper ob dem Grabe. Beieiner jeden Jahrzeit soll der Priester, der die Seelenmesse singt, sich nach dem Offertorium gegen das Volkwenden und die Menschen, die der Messe beiwohnen, ermahnen ihm Gott für die Stifter dieser Pfründe,für alle ihre Vorfahren und für alle gläubigen Seelen bitten zu helfen und ein Pater Noster, und einAue Maria für das Volk zu beten. Der Kaplan soll seinem Dechant versprechen, alle diese Punkte zuhalten, die Pfründe in eigener Person zu besitzen und durch keinen andern versehen zu lassen, sie auchnicht zu verwechseln oder einem andern aufzugeben, ausser mit Wissen des Lehensherren, und Haus undHofreite in gutem Stande zu halten ohne der Herrschaft von Bichishusen Kosten. Der Kaplan soll voneinem erbern züchtigen Wesen sein und, wenn er offenbar ein Kebsweib bei sich halten sollte, oder sonstvon einem unehrbaren Wesen mit Spielen, „ludern" oder anderm wäre, so soll der Dechant auf Anrufen desLehnsherren ihn davon abzustehen mahnen; beharrt aber jener darin, so soll ihn der Dechant nach Costentzschicken, von wo er seine Absolution bringen soll, und so lange er sie nicht bringt, soll man ihm die Gütenvorenthalten, und davon sollen die Pfleger der Kirche einen andern Priester, der unterdes die Messen ge-lesen hat, lohnen. Wenn der Kaplan blind, krank oder bettlägerig wird, so dass er selbst keine Messelesen kann, so soll er sorgen, dass jeden Montag eine Seelen-Messe gelesen werde und „was in sin gewissneher inn mer wyset", thun. Die Verleihung und Praesentation zu der Pfründe behält sich der Stifter fürsich und den ältesten weltlichen Standes, der die Herrschaft Bichishusen innehat, vor. Schliesslich wirdBischof Hug zu Costentz ersucht, diese Stiftung zu bestätigen a ). Perg. Or. mit den Siegeln der Truch-sässin Barbara (29 mm D., IV A 2, Schild unkenntlich; . barbten . non . tjalfttuje.), und Wolfen vom Berg,gen. Mayser, ihres Vetters, als eines Pflegers ihrer verlassenen Hab und Kinder, „die wyl die vorgen. HannsTruchsäss von Bichishusen, Kitter, min eelicher gemahel, vnd Albrecht Truchsäs von Bichishusen, min eelichersone säligen, baid stiffter, mit tod vergangen, ee sölich new gestifft caplony vf gericht vnd bestätt wordenist". Donaueschingeu. T.

a) 149S die 22. Noueinbris vicarius Hugonis episcopi Constantiensis in spiritualibus generalis antedietamperpetuae missae fundationem approbat. Perg. Or, der vorigen Urkunde transfigierfc, das Siegel des Ausstellers fehlt.

T.

2) 1501 frytag nach st. Viridis tag [Juli 9.] schlichtet Görg Abt zu Zwyfalten auf Aufforderungdes Königs Maximilian gemäss einem transsumierten Schreiben desselben aus Inssprugk von 1501, Mai 20.den Streit zwischen Barbara Truchsässin von Bichishuwsen namens der Kinder ihres Sohnes Alprecht, ver-treten durch Hanns Spaten zu Echstetten, Ritter, als ihr und der Kinder Vormund und Anwalt, und Adam