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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1497.

bringen, gelingt dies, so erhält jeder derselben seinen Anteil. Ebenso halten sichdieselben brüderlich hinsichtlich der Nutzung, wenn der „span der Landtuogty er-obert vnd zu iren handen gebracht" wird. Mößkirch und Oberndorf bleiben ihnenso, wie sie ihnen vom Kaiser und König übergeben sind, gemein, doch verwaltet undvertritt Graf Hug allein diese beiden Ämter gegen alle Stände, und zwar wenn es Notist, aus dem gemeinen Gute dieser Ämter, aber mit Wissen und Willen der beidenandern Brüder.

Geben zii Sigmeringen auff dornstag nauch st. Jacobs des hl. zwölfbottentag 1497.

Die Siegel des Grafen Rudolf (s. Abb. No. 35), des Grafen Jorig (wie Abb. VI, 65), des GrafenVlrich (wie Abb. No. 32) mit Rücksiegel von einem Ringpetschaft (wie Abb. No. 33) und des Grafen Hug(wie Abb. No. 31).

Perg. Or. Donauescbingen. T.

1497, Aug. 16.

Innsbruck.

185. König Maximilian giebt als Lehnsherr der st. Gallenkirche zu Bichisshawsen

den Erben des Aberlin Truchsässen von Bichisshawsen sei. die Erlaubnis, die von demErblasser daselbst gestiftete ewige Messe aufzurichten, und verleiht ihnen das Pa-tronat derselben.

Geben zu Innsprugg an mitwoch nach Vnnser lieben Frawen tag Assump-tionis 1497.

Das Siegel des Ausstellers (beschädigt, Heffner 19, 126).

Perg. Or. Donauescbingen. T.

1) 1498 sonntag nach st. Othmars tag [Nov. 18.] stiften Hanns Truchsess von Bichislmsenn,Ritter, seine eheliche Hausfrau Barbara Truchsessiu, geb. von Halfingen, und ihrer beider Sohn Albrechtzum Heile ihrer, wie Annen Truchsässin, geb. vom Stain, Albrechts Hausfrauen, und aller ihrer Vordem undNachkommen Seelen und aller der Seelen, deren Leibern und Gütern gen. Albrecht Leid zugefügt hat, nachurkundlicher Bewilligung König Maximilians als Eigentümers der Pfaudschaft Hochengundelfingen, in diedie St. Gallen-Pfarrkirche zu Bichishusen gehört, und auch mit Willen Vlrich Diemers, Pfarrers dieserKirche, an dem Mittelaltar derselben, den sie von neuem gebaut und zur Ehre U. 1. Fr. und st. Jörgen alsPatrons, „ouck vil anders hailigthumbs" haben weihen lassen, eine ewige Messe. Sie begaben dieselbe mitihren Zinsen und Gütern, die zum Schloss Hündersingen erkauft sind, dem Hof Hövvdorf und ihrem Hofzu Apfelstetten; die Güten insgesamt belaufen sich auf jährlich 37 fl. „nach herren gült angeschlagen".Der Priester, dem die Pfründe verliehen wird, soll am Sonntag eine Messe und dazu in der Woche noch3 Messen in der Pfarrkirche oder auf Begehren auf dem Schloss Bichishusen lesen, und zwar am Montagvon allen gläubigen Seelen, am Freitag von Unsers Herren Leiden, am Samstag von U. 1. Fr., wofern nichtauf diese Tage sonst ein Fest fällt, das nach der Kirchenordnung billigerweise vorgeht. Ferner soll derKaplan keine Messe ausserhalb der Pfarrkirche oder dem Schloss Bichishusen übernehmen, „dann vngeuer-lich ainem nachpür zu ainer begrept oder jarzit", und auch dann nur an den Tagen , wo er nicht zu lesen