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dienen, jetzt wird bestimmt, dass Eigenleute, „wölichs herrn die seyen", dem Herrn,in dessen Gericht sie sitzen, wie seine andern Hindersassen raisen und dienen müssen,nicht auch ihrem Leibherrn, dem jedoch diese Bestimmung an seiner Gerechtigkeit,Fällen, Gelassen, Leibsteuern und Fastnachtbennen bei diesen Eigenleuten unschäd-lich ist.
Gegeben auff zynnßtag nach dem sonntag Reminiscere in der Vasten 1496.
Die Siegel der vier Aussteller nicht gut erhalten (das des Grafen Georig wie Abb. VI, No. 65,des Grafen Hawg s. Abb. No. 31 und des Grafen Virich mit Eücksiegel s. Abb. No. 32 und 33).Perg. Or. Donaueschingen.
1496, Apr. 25.
178t Peter Andreß von Altendorf zu Neuwenhausen leiht im Namen Martins von Starckenberg als In-
habers eines Drittels und von seiner selbst wegen als Inhabers der andern 2 Drittel von NeuwenhausenConradten Fulb als Pfleger U. L. Fr. Kirche zu Wölschingen 3 8f h. Ewiggeld aus einem Weingartenam Mötzengraben und 1 Malter Veesen Ewiggeld aus einem Gut zu Büttelbrunnen, gen. der Eossberg a ).Geben an st. Marx tag 1496.
Das Or. siegelte der Aussteller.
Lupf. Kopialb. IE, 1 S. 428 T . Donaueschingen.
T.
a) Den Verkauf dieses Zinses aus dem Gute zu Büttelbrunnen an diese Kirche gestattete derselbe HansenZetler, gen. Houße, Bürger zu Engen, 1492 dornstag nach st. Paulis tag Conuersionis [Jan. 26.] A. a. 0. Bl. 427 T .
1) 1498 monntag nach Invocavit [Mars 5.] entscheidet Petter Schneider, Schultheiss des GrafenHainrich von Lupfen, den Streit zwischen Wernher dem Ziegler zu Büttelbrunnen und Johannes Rössler,des gen. Grafen Vogt und Amtmann. Der Ziegler behauptet, er habe die Ziegelhütte zu Bittelbrunnen vonMeister Micheln sei., dem Ziegler, erkauft, nun solle der Graf dieselbe an sich ziehen. Dagegen sagt derAmtmann: die Hütte gehöre dem Grafen und sei dessen Zinsgut; Wernher habe die Hütte seinem Sohnegegeben, der sei aber jetzt in den Krieg gelaufen und habe die Hütte schutzlos gelassen, die deshalb anden Herrn zurückgefallen sei. Es wird entschieden, Wernher solle selbst die Hütte als Erblehen behalten.Am Or. hieng das Siegel der Stadt Engen. Kopeyenbuch von St. Blasien, 16. Jhdt., S. 341. St. Paul inKärnthen. S.
1496, Mai 17.
a i^q Hans Bül empfängt nach dem Tode seines gleichnamigen Vaters von Bürgermeister und Rat zu
' Vberlingen ihren Hof zu Kriewangen unter den VI, 253, 2 genannten Bedingungen. Ausserdem hat er,da ihm Schaden mit der Brunst zugestanden ist, auf seine Kosten auf der Hofstätte Haus und Scheuer vonneuem zu zimmern, wozu ihm die von Vberlingen Holz aus ihren Wäldern, namentlich zu Dachschindeln,und eiserne Nägel, um das Dach aufschlagen zu können, und 20 fl. Rh. aus ihrer Stadt Seckel, damit erbeide Bauten desto stattlicher ausführen möge, geben werden; bringt er beide Bauten auf einmal nichtfertig, so soll er dieses Jahr das Haus, das folgende die Scheuer bauen.