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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1493.

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/ 1493, Jan. 23.

164. Albrecht Herr zu Limpurg, des hl. Römischen Reichs Erbschenk, Hauptmann

der Gesellschaft St. Görigen Schild im Lande Swabenn des Teiles am Kochen, undseine zugeordneten Räte Albrecht von Rechberg von Hochennrechberg, Bitter, Burck-hart von Wollmarßhußen, Hanns von Ahelfing von Hochenahelfiogen und Bernhartvon Liebennstain entscheiden kraft der Vereinigung des Schwäbischen Bundes und derGesellschaft st. Görigen Schilds zu Schwäbischem Gmunde zwischen Hanns Truch-sessen von Bichißhußen, Ritter, Kläger, und Claus von Baldeck, Antworter. DerKläger klagt, er habe auf der Albe vom Dorfe Enenbürn den Halbteil „ane alleroberkait", den andern Halbteil aber haben Erhart und Wilhalm von Graupmeck,„Erharten alß von Hannsen von Graupmeck seligen anererbt", und Claus und Wil-helm von Baldeck, Gebrüder. Vor etlichen Jahren seien die Frevel zu Ennenbürngar gering gewesen, weshalb die Leute daselbst destomehr Haders und Zankens sichgeflissen und „mer haderwercks alda erschollen, dann ringswyß darvmb" ; um demvorzukommen, hätten sich die vorgen. Ganerben vereint, die Frevel auf die ringsumund an den Orten, wo die von Enenbürn ihre Urteile holten, und im Lande Wirtern-berg übliche Höhe zu steigern. Nachdem dies bei zehn Jahren üblich gewesen, habejüngst der Kläger einen Hintersassen also wegen Frevels strafen wollen, woraufdieser die Strafe unter dem Vorwande, Claus von Baldeck habe ihm dies zu thunverboten, verweigerte. Der Beklagte stellt in Abrede, ein solches Verbot gegebenzu haben. In der Replik erklärt letzterer, sein abwesender Bruder habe auf Ansuchenihrer Hintersassen, die geklagt hätten, über Herkommen mit Freveln beschwert zusein, seinem Amtmann geschrieben, er solle bei seinem Eide die seinen nur den altenFrevel geben und auch von den andern nicht mehr nehmen lassen. Die Behauptungdesselben, die Änderung sei nicht mit Willen des Gerichtes von Ennenbürn geschehen,wird vom Kläger mit Hinweis auf zehnjährige Übung der neuen Frevelstrafe abge-wiesen. Der Spruch lautet einhellig, dass Claus von Baldeck seiner Zusage lebensolle und darüber dem Kläger nichts weiter schuldig sei.

Gebenn auff mittwochenn nach st. Fabian vnnd Sebastians der zwayen mar-terer tag 1493.

Das Siegel des Erbschenken nicht gut erhalten.Perg. Or. Donaueschingen.

1) Ein Streit zwischen dem Kaplan des st. Johanns des Täufers Altares zu Wysenstaig in st. Ci-riax Kirche und deren Bauern, welche die 6 Höfe seiner Pfründe zu Enenbüren innehaben, wird 1472

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