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1470.
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keine Forderung zu erheben. Perg. Or. (das Siegel des Junkers Cünrat Stoll von Stouffenberg fehlt). Do-naueschingen.
4) 1472 mentag nach st. Franciscen tag [Okt. 5.] entlässt Graf Hainrich zu Fürstemberg, der mitAbt Hainrichen zu Sant Georien wegen der zwischen ihnen streitigen fünf Geschwister, der Kinder ConratEytzers und der Bryden Schräyerin sei., dahin übereingekommen ist, dass dem Abte und seinem GotteshauseBaltasar Ritzer von Hertzigenwilr zu Pfaffenwiler und Greth Ritzer, Bureken Cleinhannsen von Kilchdorfeheliche Hausfrau, und ihre Kinder, dagegen ihm Cläwin Ritzer von Hertzigenwilr, Eisin Ritzer, ClausenKystlers Weib in der Ordnen, und ihre Kinder allein zugehören und endlich Endlin Ritzer, Conrat Bintzen-stocks in der Linach eheliche Hausfrau, beiden Teilen gemein sein soll, die an St. Georgen überwiesenenGeschwister aller Pflichten und verzichtet gegen dieses Gotteshaus auf alle seine Rechte an denselben.Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers (abgebildet Bd. III, No. 221). Karlsruhe.
5) 1473 samstag nach dem hl. Pfinstag [Juni 12.'] ergiebt sich Jost Hädrich ab der Wurtzheid,dessen Frau Vrsel Haldenstetterin von Zell am Vndersee mit zwei andern Frauen oder „fräwenbilden" ummerkliche, an Leib und Leben mit Recht zu strafende Verschuldung willen Graf Heinrich zu Fürstenbergzu Haselach im Kintzigentall im Gefängnis gehabt, aber auf Bitten seiner „Frauen" und anderer erbererLeute auf eine ziemliche Strafe und Urfehde ledig gelassen hat, deshalb freien Willens eidlich mit Frauund Kindern in die Leibeigenschaft der Herrschaft Fürstenberg. Er wird dieser Herrschaft Feinde Feindsein und, wenn ihn Graf Heinrich „im zu dienst ze komen oder ze ryten" mahnt, dies thun, wenn anderser nicht „vorhin bestelt oder sust verpflicht" ist. Seine Frau gelobt ebenso der gen. Herrschaft leibeigenzu bleiben. Perg. Or. (die Siegel des Junkers Thoman Freiherrn von Valckenstein und Herrn Bilgrins vonHöudorf, Ritters, fehlen). Donaueschingen.
6) 1476 frytag vor Reminiscere [März 8.] ergiebt Hanns Löhli von Rordorf seine Ehefrau ÄnnlinRülats, die des Gotteshauses zu Stain Leibeigene gewesen ist, nachdem er sie und seine Kinder von diesemGotteshaus mit barem Geld erkauft, st. Martin zu Meßkirch als Leibherrn und Junker Hannswernher vonZimmern als Vogtherrn. Annli Rülats übernimmt alle daraus sich ergebende Verpflichtungen. Perg. Or.mit den Siegeln des Mathis Löwlin von Meßkirch (25 mm D., IV A 2, im Schilde 2 übereinander gelegtePflanzen; t £ . mattjis . öri . lonuin) und des Hanns Strölin, Altstadtammanns und jetzt Spitalpflegers zuMeßkirch (25 mm D., IV A 2, im Schilde 3 Pfähle; £ . tjatta . proltn). Donaueschingen. T.
7) 1476 mitwoch vor dem hl. Pfingsttag [Mai 29.] bekundet Marx Hägker von Meßkirch, JunkerHannswernhers von Zimern Vogtmann und st. Martins Leibeigener, dass er Weib und Kinder „mit aigen-schaft irer liber nachbringen" will bis zum nächsten st. Martins tag a ). Perg. Or. mit den Siegeln Löwlinsund Strölins wie an No. 5, 6. Donaueschingen. T.
a) 1476 frytag vor dem hl. Pfingsttag [Mai 31.] ergiebt Hanns Hägker von Meßkirch seine Ehefrau ÄnnlinMetzgerin von Wauggerßhouen, die frei gewesen, und seine Kinder in gleicher Weise an gen. Junker und anst. Martin. Perg. Or. mit den Siegeln wie an 5, 6. Donaueschingen. T.
8) 1477 frytag vor Oculi [März 7.] ergiebt sich Hanns Haine, Caspar Hainis von Meßkirch ehe-licher Sohn, da sein Vater sich mit seiner Mutter ehelich vermählte, während er des Himmelsfürstenst. Ciriacs zu Bietingen Leibeigener und Junker Wernhers, Freiherrn, Vogts zu Bregents, Vogtmann ge-wesen und jetzt deshalb „ain abtrag" zu thun aufgefordert wurde, um seines Vaters „vngenosame" abzu-tragen, in gleicher Weise an gen. Himmelsfürsten und gen. Junker. Perg. Or. mit den Siegeln des MathisLöwlin (stark beschädigt) und des Jacob Wiglin, Altstadtammanns zu Meßkirch, (28 mm D., IV A 2, imSchilde eine Lilie; t £ . [acobi • . • • nrfgltn). Donaueschingen. T -
9) 1477 sampstag vor Oculi [März 8.] ergiebt Martin Hägker, der junge, von Meßkirch seine ehe-liche Hausfrau Ännlin Müllerin von Zußtdorf, nachdem er wegen der Heirat mit derselben, einer Freien,nicht bestraft ist, seinem Stande gemäss an die Leibeigenen von st. Martin zu Meßkirch und die Vogtleuteseines Herrn Hannßwernher von Zimmern. Perg. Or. mit den Siegeln, wie an "No. 5, 6. Donaueschingen.
T.