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5 (1885) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 700 - 1359
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ist. Doch 0 ) soll ich und mein nachkomen stimme haben, und mein gesellen pfruendenzue geben, also und mit der beschaidenhait, dass wir die franen daran nichts irrennoch säumen söllent keines wegs, und haben anders nit mit inen von den pfruendenmer zue schaffen, wann als davor beredt ist, on alle gefärde 0 ). Auch sollen die vor-geschribnen mein frauen, die maisterin und der convent, gemeinlich stimme haben-,pfruenden zue geben den herrn und einen probst zue erwölen. Und was von denpfruenden gefallen mag, das guet soll dem probste und den herrn werden, und sonder-bar in iren nutz kommen, und haben wir, die maisterin und der convent, kein rechtzue dem guete on alle gefärde. Man soll auch wissen, was guetes oder was dienstesvon den pfruenden, die denne ie geben worden, gefallen mögen oder gefallen, diedienste und das guet sollen denne werden und bleiben, die ie denne pfruende gebenhaben, one alle gefärde." Von der für die Bestätigung seiner Wahl an den Bischofzu Constanz zu zahlenden Summe zahlt der Propst 2 | 3 , die Frauen 1 | 3 . Propst Conradgiebt den Frauen 26 Mark Geldes und beweist sie dafür auf näher beschriebene Güterzu Mettingen, Münchingen, Riedern, Schwertzen, Gißlingen, Dierberg, Dettelheim,Krenkingen, Schwatterlo, Hagna, Obermöttingen, Wangen, Weitzen, Offtringen. DieseGüter sollen die Frauen mit des Propstes Hand leihen und doch davon auch denEhrschatz erhalten. Ausserdem erhalten die Frauen zur Nutzniessung die Wiese,die am Niedern Gotteshaus liegt, die Fohlwies, die Breitenmatten halb, die Sigen-bünte und die Torwiesen, den Hofacker, des Sutters Acker, die Gebreiten hinterBerchen, den Acker auf dem Bück und alle im Bifang gelegenen Aecker beim Nieder-kloster. Die Frauen sollen auch die bisher an sie gezahlten Einkünfte aus den Jahr-gedächtnissen weiter geniessen. Der Propst und die Frauen sollen den Baumgarten beimObern Kloster, Holz, Wunne und Waid daselbst und sämmtliche Weingärten, wo sieliegen, gemeinsam haben. Die Frauen sollen auch alles, was sie bessern, kaufenoder als Geschenk erhalten, als Eigen besitzen. Zu der vom Decan aufgelegten Steuersollen die Frauen 1 ti der bestimmten Münze zahlen. Die zur Gastung kommendenMänner sollen von den Herren, die Frauen von den Frauen verpflegt werden. Derjeweilige Propst soll die Frauen versorgen mit Gottesdienst, Messen, Beichten, Singen,Lesen u. s. w., wie bisher. Alles vorher nicht ausgenommene Gut und Geld bleibtdem Propst und seinen Gesellen. Er soll auch die Gotteshausleute erben und fallenohne die Leute, die ausdrücklich den Frauen fallen. Die Gerichte stehen, wie bisher,dem Propste zu, doch soll er bei den Frauen nur um Ungehorsam richten. Zeugen:die festen Junker Conrad von Krenkingen, genannt von Weissenburg, Conrad vonErtzingen, Heinrich von Oftringen und Heinrich von Ertzingen.

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