1504.
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1) Am 27. August 1504 (geben zu Gengembach vff zinstag noch st. Bartholomeus tag) stellen Sehuld-heiss, Meister, Rath und Gemeinde zu Gengenibach eine gleichlautende Urkunde aus. Perg. Or. (das Siegelder Stadt fehlt) Donaueschingen.
1504, Aug. 29.
Münsingen.
373. Mandat König Maximilians an Grafen Wolfgang zu Fürstemberg, seinen Hofinar-
sckalk, obristen Hauptmann und Landvogt in Ellsass: die Lehen, die Reinhart Grafzu Pitsch von Pfalzgrafen Philipsen gehabt und die durch die Acht und Aberacht desletzteren an ihn, den König, heimgefallen, habe er an G-rafen Reinhart verliehen.Graf Wolfgang solle von demselben „gewondlich phlicht nemen, vnd er tue die alsooder nit", darüber in die Hofkanzlei berichten.
Geben zu Minsingen an dem 29. tag Augusti anno 1504, vnsers reichs im19. jare.
Per regem pro se. Commissio domini regis propria. N. Ziegler subscripsit.Pap. Or. mit Spuren des zum Verschlusse aufgedrückten rothen Siegels. Donaueschingen.
1504, Sept. 3.
Donauwörth.
374. König Maximilian beauftragt seinen Rath, Hofmarschalk, obristen Hauptmann
und Landvogt in Ellsass und zu Ortemburg, im Falle der „bestand vnd austräglichrecht" angenommen und beschlossen wird, über den er und andere Räthe mit denRuthen des Pfalzgrafen Philips bei Rein auf einem Tage zu Baden handeln sollen, alsHauptmann und Landvogt von des Königs wegen dafür zu sorgen, dass die königlichenTJntherthanen keine weiteren Feindseligkeiten gegen den Pfalzgrafen vornehmen.
Geben zuWerd am dritten tag Septembris 1504, vnsers reichs im 19. jaren x ).
Pro rege proprie.
Das aufgedrückte Siegel ist abgesprungen.
Pap. Or. Donaueschingen.
1) Eine Nachschrift ist bis auf -wenige Worte weggerissen.
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1504, Sept. 11.
375. Fritz Jacob von Ainwyl, Ritter, Hofmeister und in dieser Sache freundlicher
„vnderthedinger" schlichtet die Spenne über Gericht, Zwing, Banne, Trieb und Tratt
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