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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1503.

er diesem Knaben Jacob Götzen 6 fl. in Monatsfrist geben, damit er weder demselben,noch andern Verwandten fernerhin zu antworten habe. Dem gnädigen Herrn hat erfür seine Strafe und Frevel 35 fl. zu entrichten, auch soll er der Herrschaft Fürsten-berg leibeigener Mann bleiben, als welchen er sich „vor disem vorgemelten rechten"freiwillig bekannt hat, er werde denn ibren Gnaden mit besserer Gerechtigkeit recht-lich abgedrungen, „damit nach volstreckung des, so obstat, im sin gut von vnser gne-digen heren anwälden ouch entslagen worden ist." Endlich muss er einen Eid schwören,alles vorstehende auszuführen. Es haben auch seine Brüder, her Lenhart Roser, Kirch-herr zu Schappach, dem Kirchherrn zu Wolfach in seine Hand und Martin Roser „anstab" gelobt, ihres Bruders obgemeldete Schulden zu bezahlen und, „das die besserungbeschee", verbürgt, worauf dieser ihnen vor dem Stadtgerichte zu Wolfach all seinGut, liegendes und fahrendes, „mit mundt vnd handt an stab fry ledig uff vnd übergeben, sich damit zu lösen vnd zu ledigen vnd schadlos zu machen aller vorgeschribensachen." Da Hanns Roser sein Leben mit dem Gute rettet und von des gnädigen HerrnAnwälten und den Klägern „inn entslagen" (sie), so sollen Lenhart und Martin Roseran seinem Gut „habens halb sin." Beide Parteien erhalten hierüber Brief und Siegel.Geben uff zinstag vorm Palmtag 1503 2 ).

Das Siegel der Stadt Wolfach fehlt.Perg. Or. Donauescbingen. B.

1) Vollkommener Ablass.

2) 1503, April 7. Andres Bomrer, derzeit im Thale zu Gebrecht wohnhaft, ist in das Gefängnissseiner Herren, der hoch- und wohlgeborenen Fürsten und Herren, CristofFs Markgrafen zu Baden und Grafenzu Spanheim etc. und Wolfgangs Grafen zu Fürstenberg, gekommen, weil er nach Absterben seines Meisterssei. „an orten in haimlichen sinen schlössen, da im das nit gebürt hat, verborgen gelt gesucht, zum tail fün-den, ain offenlicher eebrecher gewesen, darzu andere verbot frefellich vbertretten." Auf Bitten seiner Freundeund guten Gönner entlassen, schwört er Urfehde. Geben vff fritag vorm Palmtag 1503. Das Siegel des edlenund festen Junkers Cunradt von Velsenberg (im Schild und auf dem Helm Drachen- oder Lindwurmrumpf;. antrat. Du. ful^u...). Perg. Or. Donaueschingen.

1503, April 10.

346. Sigmund Crützer, Doctoretc, Dompropst und Domherr zu Costenntz, schreibt an

den edlen, festen Jergen von Regkenbach, Vogt der Grafschaft Fürstemberg, seinen liebenund guten Freund: wiewohl die Irrung zwischen dem wohlgeborenen Wolf Grafen zuFürstenberg und ihm wegen der hohen Gerichte in seiner Herrschaft Cuntzenberg undwegen seines armen Mannes, Adam Metzger zu Tengen, „nach embörter vffrür zu güt-lichen tagen vnd demnach vß krafft der verainigung des pünts in anstand komen ist",