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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1500.

trift", werden sie, falls Anthoni von Swalbach es nicht thut, diese Summe auf nächstePfingsten bezahlen.

Geben zu Ynsprug an suntag nach st. Valenteins tag 1500.

Die aufgedrückten Siegel der beiden Aussteller.Pap. Or. Innsbruck.

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1500, März 1121.300. Lehens-Briefe, Reverse, Gesuche, Vollmachten.

a. März 17. Wolfgang Graf zu Furstemberg, Landgraf in Bare etc., belehnt den festen Eüdiger ImThurn den altern von Schaft'husen zer Haselstuden mit den Fischenzen im Rine zwischen dem obern und un-ternLouffen" bei Schafhusen, wie dieselben von seiner Grafschaft Furstemberg Lehen sind, zu rechtem Mann-lehen. Geben vff zinstag nechst nach dem sonntag Reminiscere 1500.

Das Siegel des Ausstellers. Perg. Or. Sammlung des f Strafhausdirectors H. W. Härder zu Schaff-hausen, jetzt des historischen Vereins daselbst.

b. März 17. Rudolf von Ehingen bekennt von Grafen Wolfgang zu Fürstenberg für sich und seine Erben,Töchter und Knaben, zu rechtem Lehen empfangen zu haben einen Hof zu Obervfflingen, genannt Metzerß-hoffe, gilt jährlich 12 sh. Heller, 6 Malter Vesen, 6 Malter Haber und 2 Hühner, ferner in Vorträgers Weiseder Caplaneipfründe zu Nünegk einen vierten Theil des Zehntens zu Rordorf im Göwe gelegen. Geben vffzinstag nach Reminiscere 1500.

Das Siegel des Ausstellers (unkenntlich). Perg. Or. Donaueschingen.

c. März 17. Abt Georg von St. Georgen ermächtigt den Baltißar Schmid von Ebringen, den großen undkleinen Zehnten zu Rottenziminem als Lehensträger im Namen des Klosters von Grafen Wolfgang zu Fürsten-berg zu empfangen. Geben zinstag nach Reminiscere.

Regest in den St. Georger Jahrbüchern, Bd. IX. ad ann. 1500. Karlsruhe.

d. März 17. (zinstag nach dem sonntag Reminiscere). Wolfgang Graf zu Furstemberg etc. belehnt denfesten Hugo von Schynen auf seine Bitte und Erbieten seiner Dienste zu rechtem Mannlehen mit folgendenStücken und Gutem, die weiland seine Vordem und insonder er zunächst von des Grafen Bruder, Grafen Hain-rich von Furstemberg sei., zu Lehen ingehabt ' 8 ): der Feste Schrotzburg mit Zubehör, der Vogtei zu Bühelnund über den Kelnhof, der jetzt der Frauen von Munsterlingen ist, und den Hof zu Öningen und das GutFridrich Kellers und Grethen Imhoff, Vly Kellers sei. Weibes zu Oningen, alles gelegen zu Büheln.

Pevg. Or. in duplo mit dem Siegel des Ausstellers. Donaueschingen.

1) 1404, Juni 23. (an st. Johans abendt des töffers) bekennt Walther von der Hohenclingen, ein freier Herr,dass der fromme feste Conrat von Schinen, ein Edelknecht, ihm eröffnete, dass er und Herr Johans sei. von Schinen,Custer des Gotteshauses zu Münster in Ergow, sein Vetter, bisher von des Ausstellers Vater sei., Herrn Virich vonder Hohenclingen, und von dessen Vordem die Vogtei und das Maieranit der Höfe zu Bühel, deren einer gehört andas Gotteshaus zu Öningen, der andere an das Gotteshaus zu Munsterlingen, zu Mannlehen gehabt; auf seine Bitteverleiht er ihm zu dem Halbtheil dieser Stücke, den er bereits von ihm als Lehen besitzt, auch den andern Halb-theil, der von dessen genanntem Vetter sei. ledig geworden ist. Notariell beglaubigte Copie von 1655.