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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1499.

»)

handeln vnd furnernen, als sich das gegen vnsern vnd des reichs vngehorsamen vndveinden zu thun gepurt, auch allen vnd yegklichen vnsern vnd des reichs, auch vnsernerblanden, verwandten vnd vnderthanen, so in vnd vmb dieselben vnser vorder landegesessen sein, aufpietten vnd manen sol vnd mag; vnd wann er sy also erfordert vndmanet, so sollen sy im mit Zuziehung vnd in ander wege nach lawt vnser kunigk-lichen mandaten vnd gepotsbrieuen, deshalben an sy vormals ausgegangen, gehorsamvnd gewertig sein, zu gleicher weyß, alz ob wir selbst endtgegen weren; vnd waz eralso hierinn handelt vnd thuet, daz ist vnser will vnd ernstliche maynung.

Mit vrkundt diß briefs geben zu Freyburg im Breysgaw an mittwochen santMarxen des heiligen ewangelisten tag') nach Cristi gepurt viertzehenhundert vnd imnewnvndnewntzigisten, vnser reiche des Romischen im viertzehenden vnd des Hunge-rischen im zehenden jaren 2 ) 3 ).

Ad mandatum doniini regis in consilio.

Sturtzel canzellarius subscripsit.

Das königliche Siegel (nicht bei Heffner; roth, in brauner Schüssel; in Mitte des runden Siegelfelds

der Bindenschild von Oesterreich, ringsum 4 Schilde, oben und unten mit Eeichsadler, r. Ungarn, 1. Burgund;

über dem obersten Schild Königskrone; hinter den Schilden ein Band, von dessen Aufschrift rechts unten zu

erkennen: 64 in arabischen Ziffern; S. MAX. D. G. BO. ET. HVNG. EEX. ARCrttDX. AVST. BVRG.........)

Perg. Or. Donaueschingen.

1) Marcustag, 25. April, fiel 1499 nicht auf Mittwoch, sondern Donnerstag; auch urkundet KönigMaximilian am 25. April 1499 zu ViUingen, dagegen am 21. und 22. April d. J. zu Freiburg (vergl. Stalin,Aufenthaltsorte König Maximilians I. in Forschungen z. deutsch. Gesch. I, 358); man darf daher vermuthen,dass nach „mittwochen" „vor" ausgefallen ist.

2) Am selben Tage schreibt der König an den wohlgeborenen seinen Rath, obersten Feldhauptmannseines königlichen Bunds des Lands zu Swaben und des Reichs lieben getreuen Wolfgang Grafen zu Fürstenn-berg: „Wolgeborner lieber getrewer, wir haben drewhundert landsknecht spiess auf sonntag oder monntag frueschirst künftig gen Hifingen zubringen bestellt, vnd emphelhen dir mit ernst, daz du dieselben spiess daselbstzu Hifingen anzunemen, furter bis gen Villingen zu bringen vnd daselbst bis auf vnsern weittern beschaid zu-behallten verordnest, auch das nit vnderwegen lassest. Daran tust du vnser ernstliche maynnung." Gebenzu Freiburg im Breisgew an mitichen nach dem sonntag Jubilate anno domini etc. 99, vnsers reichs des Rö-mischen im viertzehennden jare. Per regem pro se.

3) April 29. schreibt der König aus Überlingen an denselben: „Wolgeborner lieber getrewer, wirschicken hiemit zu dir des künigs von Neapells secretarien, den wir beschaiden haben gen Freyburg zu reytten,vnd begeren darauf an dich mit ernst, das du denselben secretary heint mit dir bis gen Tuttlingen nemestvnd ime morgen einen knecht zugebest, der ine fuere gen Villingen vnd den andern tag gen Fryburg zu, vnddas derselb knecht bemelten secretaryen sicher durchbring, vnd wann er an einem end ist hinder Villingen,da derselb secretary sicher ist gen Freyburg zu reytten, so mag der knecht wol wider umb keren. Daranthuestu vnser ernstliche maynnung vnd sonder guet wolgefallen. Geben zu Vberlingen an monntag nach sonn-tag Canntate anno domini etc. 99, vnser reiche des Römischen im vierzehennden jare. Per regem pro se."

Pap. Originale mit Siegelresten. Donaueschingen. Nach denselben bei Roth v. Schreckenstein a.a. 0. 79.

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