E .•••'.•■■■■,■. ,
'■-. ■ ■•--■■"
SüESSft
206
1498.
1) [m Kinzigthaler Lagerbuche von 1493 flgd. (Donaueschingen) finden sich von gleichzeitiger Handauf S. 224—233 eingetragen: „der eyde, so ein jeder von Schenckenzell vff st. Sebastions im 1503 jor ge-schworen hatt vnd füror allweg schweren sollen" (der gewöhnliche Huldigungseid); die Namen sämmtlicherSchwörenden, darunter auch „ledig gesellen, die nit seßhaft sint"; endlich (von der Hand des Andres Kötz)folgendes Verzeichniss der Einkünfte: Summa an zinsen 66 fl 4 ß 3 h.; an frongelt 26 Ti 3 ß, an habern21 malter 1 sester, 4 malter fir 1 fl., tut 8 fl 9 ß ; für 55 hünr 4 henna 2 fb g. (sie) 4 d.; für 23V2 Schulter,jede 1 ß; tut 1 ft 3'/2 ß; für 400 ayer, 100 = 4 ß, tut 16 ß; Summa 104 u 16 ß 1 h., tut goldt 66'/„ fl.6 d. Für vngelt 7 1 /» u 1 ß. Summa 112 E 20 h.; tut golt 71 fl. 1 U 14 h. Item Brügelmatt 5 fl.; itemder zoll tut 25 fl. Summa 101 fl. 1 ft 1 ß 2 hr. Item von Schloßgüter (s. unten Nr. 305 von 1500, Juni 7.)git der milier vom Remßlehen l'/s fl., der Strel 15 ß fir waidt.
2) 1497, Sept. 6. entbinden Hug und Johans, Gebrüder, Grafen zu Montfort, den wohlgeborenen Hain-rich Grafen zu Bitsch, Amtmann zu Lützelstain, Wolf Grafen zu Fürstenberg etc. und Johans Grafen zu Morsund Sarwerden etc. hinsichtlich Schenckenzells, welches zur Tilgung der Schulden der edlen wohlgeborenen, desHerrn Gangolf zu Hochengeroltzegg und Schenckenzell und seiner Gemahlin Küngund, geb. Gräfin zu Montfortmit Bewilligung ihrer Brüder, der Aussteller, verkauft werden soll, von der bezüglich dieser Herrschaft, aufwelche Küngund bewidmet ist, übernommenen Bürg- und Währschaft. Die letztere soll jedoch hinsichtlichaller andern Punkte der Widemverschreibung in Kraft bleiben. Geben an st. Mangentag 1497. Die Siegelder beiden Aussteller (roth in ungefärbter Schüssel; im Schild Fahne; auf dem Helm menschlicher Rumpf mitBischofsmütze; Umschriften: gremf. Ijog. oon. montfort. und: joljans ..... jo. .. . .tfort.). Perg. Or. Donau-eschingen.
3) 1497, Dez. 13. Gangolf Herr zu Hochngeroltzeck und Schenckenzell hat mit dem Grafen Wolf-gang zu Fürstenberg etc., seinem lieben Vetter, eine Abrede gethan, dass ihm derselbe helfen soll „vß denerlangten rechten, so die Jäeger zu Straßpurg vber vnß haben, ouch gegen herr Hannsn von Nüneck, ritter,vnd andern Schuldnern vff vnser herrschaft zu Schenckenzell", was derselbe zum Theil auch schon gethan hat.Dafür gelobt er denselben bis Weihnachten auf Mahnung in seine Herrschaft Schenckenzell einzusetzen, ihmeinen Pfandbrief darüber zu geben und die Herrschaft zu fertigen zu Rotwil am Hofgerichte oder an einemandern inländischen Gerichte. Vff st. Lucyen tag 1497. In grünem Wachs aufgedrückt das Siegel des Aus-stellers. Pap. Or. Donaueschingen.
4) Am gleichen Tage bekennt und gelobt Küngunt Frau zu Hochengeroltzek, geb. Gräfin von Mont-fort, das gleiche. Pap. Or. mit dem aufgedrückten Siegel der Ausstellerin (wie oben). Donaueschingen.
5) 1497, Dez. 15. (frittag nach s.t. Lucya) schreiben Herr Gangolf und Frau Küngunt an den GrafenWolfgang, bitten, anzusehen, dass solche Uebergebung aus ihrer großen Nothdurft erwächst, und ihnen an demGeld keine Verhaltung zu thun, sondern es „samenthafft" folgen zu lassen. Pap. Or. mit dem zum Verschlusseaufgedrückten kleinen Siegel. Donaueschingen.
6) 1498, Juni 15. beurkundet Jacob von Hasenstain, Landrichter in Hegow und Madach, im Namendes Königs Maximilan, dass vor ihm sub dato auf dem Landtag zu Stockach an der freien Reichsstraße imoffenen Landgericht erschienen seien Gangolf Herr zu Hochengeroltzegk etc. und Küngolt, geb. Gräfin vonMontfort, seine Gemahlin, samnit dem Grafen Erhart von Neuenbürg, Herrn zu Tengen, welcher der GräfinKüngolt mit Genehmigung ihres Gemahls dazu zum Vogt vom Gericht bestellt worden. Dieselben hätten vor-gebracht, sie wollten mit Bewilligung der Grafen Haug und Hans von Montfort dem erschienenen Bevollmäch-tigten des Grafen Wolfgang von Fürstenberg, dessen Schreiber Andres Kätz von Wolfach, die HerrschaftenLosburg und Schenckenzell auf Grund der verlesenen und inserirten Kaufbriefe vom 10 November 1492 und20. Januar 1498 übergeben und bäten um Urtheil, wie sie dieß nach bester Rechtskraft zu bewerkstelligenhätten. Darauf sei zunächst erkannt worden, Graf Erhart von Neuenbürg als Vogt der Frau Küngolt solle