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1497.
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Khiatzgerthal, und Vogt und Gericht zu Oberwolfach, gestatten zu gemeinem Nutzenund Nothdurft ihres Thaies dem ehrbaren, ihrem lieben, getreuen Hannß Toben demaltern und seinen Erben, eine Hofstatt auf der Almend bei der Mühle, um ein Hausdarauf zu bauen und einen Garten anzulegen, von der Brücke hinab bis an den Gel-bach und an die Wolfach einzuzäunen, ferner „ein plötzlin, oben an der binden amtich sein zwen stein gesetzt, hinuß zu faren biß an tich", und das für ihr eigenes Gut,wie die Baindt, zu nutzen. Endlich, damit dieselben die Sägmühle desto besser inBau und Gewerbe behalten können, sollen alle Bäume, die in der von OberwolfachAlmend gehauen werden, sammt denen, welche aus dem Gelbach kommen, auf dergenannten Sägmühle geschnitten werden. Dafür sollen dieselben ziemlichen Lohnnehmen, auch „gute werschafft schneiden" und die, welche ihr Gut da schneidenmüssen, zum besten fertigen. Auch sollen sie „ein vortich", der 7 Fuß weit ist, haltenund denselben offen lassen, wann sie nicht mahlen oder sägen, ebenso ein kleines,3^2 Fuß weites „tichlin", das stets, wann der Teich zu ist, Tag und Nacht offen stehensoll und nie zugethan werden darf, ausser mit Erlaubniss des Vogts zu Oberwolfach,wann „wasser gerinnet." Wegen „sollicher gnaden, zwangnis der segen vnd gunnerder obgemelten plötz intzufassen" übernimmt Tober für sich und seine Erben, dieBrücke vor Gelbach in Bau und Wesen zu erhalten, „das brnt vnd bare 1 ), auch sonstmeniglich mit wegen zu ross vnd fuß darüber wandern vnd faren mögen." Thundas dieselben nicht, so fallen die genannten Plätze wieder zur Almend und ist fortanniemand gezwungen, bei denselben sägen zu lassen. Dieselben und Schneider Heinrichund dessen Erben, „so vff dem halben hof sitzen", sollen gemeinsam „vom tich herab-werdts bitz zu der bruckhen" den Weg helfen erhalten, damit man ihnen nicht überdie Güter und Bainden fahren darf. Der Brief ist doppelt ausgefertigt.Geben vff donderstag nach st. Jergen tag 1497.
Das Original siegelten die Aussteller.Pap. Cop. 16. Jahrhundert. Donaueschingen. B.
1) Später eingeschrieben.
1497, Mai 1. — Okt. 26.217. Schreiben an den Grafen Wolfgang von Fürstenberg als wirtembergischen Landhofmeister.
a. 1497, Mai 1. (mantag nest vor deß hl. Krucztag). Hans Hoffwart von Kirchein, Ritter. Bittet, dass
sein Knecht Hans Krafft, Zeiger dieses, der mit seinem Amtmann zu Fayngen, Heintz Schilling, in Streit ge-rathen, gnädig verhört werde und dass ihm durch seinen Amtmann keine Gewalt widerfahre, da er sich alle
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