1490.
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werdest, mit früntlichem gutem willen genaigt, souer du vns fürther vff der bulschaftvngeengt last vnd daran nit irrung tust, als du zu Augspurg getan hast 3 ).Datum Stutgarten vff frytag nach dem sontag Oculi anno etc. 90.
Zum Verschlusse aufgedrückt ein rothes Siegel (unkenntlich).Pap. Or. Donaueschingen.
1) Wohl dieselbe, der Graf Heinrich am 30. Nov. des Jahres erlag.
2) Liegt nicht vor.
3) Ein scherzhaft gemeinter Vorwurf.
1490, Juli 17.
114. Otto Graf zu Sohns und Herr zu Munzemberg überträgt von der durch Brief
und Siegel beurkundeten Schuld von 14000 fl. der Kurfürsten bei Rein Münze undFranckfurtcr Währung, die ihm Herman Erzbischof zu Cöln, Erzkanzler, Kurfürst etc.mit Bewilligung des Domcapitels zu Cöln schuldet, 3000 ß.. 1 ) auf den Grafen Wolf-gang zu Furstenberg etc. und Elizabethen, dessen ehlichen Gemahl, seinen liebenEidam und Tochter 2 ).
Vff sambstags noch Diuisionis appostolorum 1490.
Das Or. siegelte der Aussteller.Pap. Copie. Donaueschingen.
1) Wohl Ehesteuer für seine Tochter; vergl. oben Nr. 89 v. 1488, Sept. 30.
2) 1493, April 3. (mitwochen nach dem hl. Palmdage) sehreibt Erzbischof Hermann von Cöln ausseinem Schlosse Poppeistorf an den Grafen Wolfgang, der diese Schuld in Erinnerung gebracht: „ist vns nichtwissen, das wir graf Otten obgemelt sunderlichs zu thun sin; vermaynte er aber, das wir oder vnser stift imschuldig sin solten, mocht er vns sollichs erynnern vnd zu erkennen geben, alsdann wir ime zymlich vnd ge-biirlich antwurt daruf geben wollten." Pap. Or. mit grünen Siegelspuren. Donaueschingen. —
1493, April 27. (sampstag vor Jubilate) erwidert demselben Graf Wolfgang: diese Antwort befremdeihn, da er nicht zweifle, der Erzbischof und das Stift seien „zum dickem mal" darüber berichtet; bei seinemSchwäher habe er wegen der Schuld „sin glophaftig vnuersert brief vnd sigel gesehen, die ouch noch vor-handen sint"; begehrt also Bezahlung der 3000 fl., da er derselben nothdürftig sei und länger nicht still stehenkönne oder wolle. Pap. Concept. Donaueschingen.
1490, Aug. 10.
115. Wolfgang Graf zu Fürstenberg etc. verleibt mit Rath seines Vogtes und eines
ganzen Gerichtes zu Bomberg dem ehrbaren seinem Hintersassen Hansen Dibelfußenzu rechtem Erblehen das Schrempengut, darauf derselbe jetzt sitzt, das gegenwärtig
IV.
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