1480—1482.
1480, Nov. 4. — 1482, Aug. 9.
9. Eingriffe des fürstenbergischen Lehensmannes Melchior von Falkenstein in die Rechte der
Gemeinde zu Herdern.
a. 1480, Nov. 4. (sampstag nach Syrnon vnd Jude) schreibt Graf Heinrich zu Fürstenberg an Bürger-meister und Eath zu Friburg: da Melcher von Valckenstein, wie sie ihm anzeigen, nicht mehr Träger sei,begehre er gütlich, dass sie ihm in Monatsfrist einen andern Edelmann bemannen, der das Lehen von ihmempfange; das Eevers, so ihm Melcher gegeben habe, könne er jetzt nicht finden; das solle jedoch keine Ir-rung bringen; sowie sie ihm einen andern Mann geben, werde er Melcher seiner Verpflichtung und des Re-verses quittiren. Pap. Concept. Donaueschingen.
b. 1481, Dez. 24. Graf Heinrich zu Furstenberg schreibt dem festen seinem besonder lieben Molichiorvon Valckenstein zu Friburg im Brißgowe: Conradt Rapp habe ihm im Namen der ganzen Gemeinde zuHärdern vorgetragen, wie er (Valckenstein) „dem gantzen dorf lasse abbruch ton, gewalt vnd nuwerungengegen inen fumemen, dadurch der dinghofe abgiengig sy, vnd sweren die buren dem dinghofe nit, wie dannvon alter herkomen ist, vnd vmb er das ache (sie), so muß er sorgenhalb das dorf rumen vnd von dem sinenwichen." Da dadurch des Grafen Eigen geschwächt und geniedert wird, bittet er Valckenstein den armenLeuten zu helfen und sie nach Laut des alten Dingrodels zu schirmen, widrigenfalls er die Sache vor seineLehensmannen, „da das hin gehört", bringen müsse, und begehrt schriftliche Antwort mit dem Boten. Gebenam hl. Winneeht aubend anno domini etc. 81.
c. Unter demselben Datum sehreibt der Graf den bescheidenen, seinen besonder lieben und guten Freun-den, Vogt, Gericht und ganzer Gemeinde zu Härdem bei Fryburg: er vernehme, dass sie sich an ihren altenFreiheiten Abbruch thun lassen und dass viele von ihnen dem Dinghof noch nicht geschworen haben, seineGerechtigkeit zu behalten, „ouch das vil enderung mit koffen vnd botten furgenomen werden"; er begehrt,dass sie nach Laut des Dingrodels an ihren Freiheiten halten und sich ohne sein Wissen und Willen keineNeuerungen auflegen lassen.
d. 1482, Jan. 16. (an st. Marcellus tag) schreibt der Graf an Vogt, Gericht und Gemeinde zu Herdern,er habe noch keine Antwort, er bitte und mahne, dass sich der Vogt und zwei oder drei des Gerichts zuHerdern, die dem Dinghof geschworen haben, zu ihm verfügen und ihm verständlichen Bericht geben.
e. Unter demselben Datum richtet der Graf an Burgermeister und Rath von Fryburg i. B. dieselbeMahnung und begehrt zugleich, „Conradt Rappen zu dem synen nach nottürft zu trösten für gewalt, Sünderyn by des dinghoffs fryheit vnd gerechtigkeit nach lüt des alten dingrodels zu behalten". Wo nicht, müsseer sein Recht an den Orten suchen, wohin die Sache gehört, dessen er ihnen gegenüber lieber überhoben wäre.
f. In zwei undatirten Zetteln bittet Conrat Rapp von Herdern seine fürsichtigen ehrsamen weisen gnä-digen Herren (wohl den Rath von Freiburg) ihn bei des Dorfs Freiheit, Herkommen und Gerechtigkeit zuschützen, widrigenfalls er sich an Orten beklagen müsse, da er es nicht gern thun wolle.
b.—f Pap. Originale. Stadtarchiv Freiburg.
g. (1462, Mai 20. wohl verschrieben für 1482, Mai 9) schreibt Graf Heinrich zu Fürstenberg an Burger-meister und Rath zu Fryburg im Bryßgow, die ihm Härrdems halb mit Mannschaft behaftet sind, sie mögendie Sache gütlich anstellen und die armen Leute zu dem ihrigen trösten, in Maß er ihnen nächst geschrieben;
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