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Westhus, Eichter, Benneman, Henser, Schurkman, Böcker,Feldman, Kroos, Budde, Schwager, Linneman, Schwenken,Horstken, Böttger, Schleering, Bleekraan, Kroll u. Bielefeld;b) die zu Bheine wohnenden nur Laudemium u. es dingenderen Kinder, welche sich auf andere Stätten verheiraten, vonder Abtei den Freibrief;') es sind 11 : Johanning, Beppen-horst, Schürman, Köning, Gröneweg, Wieching, Gerding,Teisselman, Böttger, Keuter u. Bietman; c) die zu Schöp-p in gen u. Wetteringen wohnenden nur ein festes Laude-mium von je 1 Thlr. 9 Gr., 2 ) während Weinkäufe u. Frei-briefe der Graf v. Steinfurt bezieht; es sind 17: Volbert, Ber-nink, Koelbeck, Bensing, Eötgerman, Hummert, Lengerich,Minkman, Johanning, Böver, Bahing, Wesseling, Elling, Al-ling, Wernink, Bannink u. Sundorf.
Abteiliehe Lehen.
Von der Abtei hangen eine Menge Mann- u. Weiber-lehen ab, welche eine Haupt-Einnahmequelle der Abtei bilden.Vollständige Angabe derselben fehlt auf der abteilichen Kanzlei.Lünig, Corpus iuris feudalis Tom. I p. 2035 liefert allerdingsein alphabetisches Verzeichnis der Vasallen der Abtei Herford;es ist aber unvollständig. Von diesen Lehen sind die vor-maligen v. Westphalenschen, welche der Geh. Kriegs- u. Do-mänen-Bat Hoffbauer zu Minden verkauft hat, gegen einenjährlichen Kanon von 30 Thlrn. in Gold unter Zustimmung derKoadjutorin Prinzessin v. Nassau-Weilburg zu Alloden ge-macht worden. Ausserdem hat der Abtei das dominium di-rectum über die Gemeinheiten der Altstadt u. Badewich Her-ford zugestanden.
In 4 Vasallenfamilien ist je ein fürstliches Erbamt derAbtei im Mannsstamme erblich, nämlich das Erbjägermeister-,Erbmarschall-, Erbschenken- u. Erbtruchsess-Amt. Erbjäger-meister ist jetzt der v. Exterde zu Ahmsen, Erbtruchsess der
1) Letzteres ist seit 1765 ins Stocken geraten u. es schwebtProzess dieserhalb mit v. Morrien; Sterbfall u. Weinkauf geben dieseHof hörigen an v. Stael u. v. Morrien. — 2) Bei dem Regierungswechsel1765 haben jedoch nur 3 bezahlt, die übrigen aber Widerspruch er-hoben,