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Einkünfte- und Lehns-Register der Fürstabtei Herford sowie Heberollen des Stifts auf dem Berge bei Herford ...
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Hof berge 2 Thlr.; Meier zu Müdehorst 6 Thlr.; Meier zu Gottes-berg 2 Thlr.; die Meier zum Hofberge u. Dornberge je 8 Thlr.Diese Kenten unter Nr. 14 werden zu Bielefeld erhoben,wo der Brauer Mink jetzt Empfänger ist u. 10 °/ 0 für dieHebung erhält.

15) aus dem Amte Schönholzhausen:der Commendator zu Waldenbrück 4 Thlr. 11 Gr. 6Pf. seit undenklicher Zeit nicht erhoben.

16) aus der Herrlichkeit Molbach:Freiherr Voigt v. Hunolstein u. der v. Wrede 13 Thlr.12 Gr. ebenfalls seit undenklichen Jahren nicht erhoben.

Die jährliche Abgabe von 10 Thlrn. 24 Gr., welche die Schuh-macher von Herlord von der Lohmühle zahlten, fällt für immer aus,weil die Abtei die Lohmühle nachher gekauft hat u. die Abgabe indie abteiliche Pacht des Müllers einbegriffen ist.

Die Pacht der Herforder Wand- u. Tuchmacher von der Walke-mühle (7 Thlr. 18 Gr.) ist seit mehr als 60 Jahren nicht erhohen wor-den und die Mühle nicht mehr vorhanden.

Die 36 Thlr. Pacht von dem alten Weinkeller fallen für immeraus, weil der Weinkeller abgebrochen u. das Haus des KanzleisekretärsMöhlmann darauf erbaut ist. Der von dem Platze dieses Hauses zu er-hebende Kanon von 1 Thlr. wird nur mit 27 Gr. seit langer Zeit ent-richtet.

Der Kanon von 5 Gr. 6 Pf., welchen Wwe. GerichtsschreiberPöppelsmann von der Ölmühle zahlen soll, ist nicht beizutreiben, da dieFrau längst tot, ihre Erben unbekannt u. die betr. Ölmühle nicht aus-findig zu machen ist.

Jährliche Kornpächte: l )

1) aus der Grafschaft Lippe:

der Meier zu Werl Amt Schötmar 6 Seh. R., 12 Seh.H.; Nacke zu Ehrdissen daselbst 12 Seh. R., 24 Seh. H.;Barteid in Broke oder Brokmeier im Kremtruper Hagen1 Seh. 8 M. E., 18 Seh. H.; Heuman zu Hagen Amt Det-mold 12 Seh. R., 12 2 ) Seh. H.; Niebuhr u. Eeger zu Her-dissen Amt Detmold je 1 Seh. 8 M. R., 18 Seh. H.; Althoffzu Pedeln, jetzt Amt Vlotho, 24 Seh. H. Zu liefern ist in

1) Abkürzungen im folg.: Seh. = Scheffel, M. = Metze, ß. =Boggen, G. = Gerste, H. = Hafer. 2) nach dem alten Lagerbuche 24.

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