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Die sogen, hohe Brücke über die Aa, von der Freiheitnach der Kadewich führend, hat die Abtei zu unterhalten;reisst der Strom die Brücke aber ganz weg, so muss die Abteizwar das Baumaterial unentgeltlich liefern, die Eingesessenender Freiheit aber sowie die Besitzer der in der Stadt Herfordbelegenen, unter abteilicher Gerichtsbarkeit früher stehenden() Höfe die übrigen Baukosten nach Verhältnis der Grössedieser Höfe und Häuser beitragen.
Grundstücke
a) ausserhalb der Feldmark der Stadt Herford:
1) das abteiliche Vorwerk Sundern, 1 Stunde von Her-ford auf dem Wege nach Hiddenhauscn, mit seinen (6) Weide-Berechtigungen ;
2) der Kamp „Anker" beim Wicken-Kruge nebst dazugehörigem Wiesenwuchs u. Gehölz sowie dem Anker-Stückeu. dem Stücke vor dem abteilichen Anker-Gehölze, welchesnach der Ödinghauser Heide schiesst;
3) 2 Stücke Land auf dem Habbenlande, 1 Stück aufdem Rübenlande, die an Kolon Brand in Herringhausen seitunvordenklichen Zeiten verpachtet sind;
4) 2 Morgen 170 Ruten, das sogen, kurze Stroh, welchesbei Teilung der Ödinghauser Mark der Abtei 1778 zuge-fallen ist;
5) der Teil des sogen. Frauenholzes im HiddenhauserBerge, etwa 40 - 50 Herforder Scheffel, welcher bei der Tei-lung der Abtei zugefallen ist;
6) 240 Scheffelsaat Grundes, nämlich die nach Abfindungder Hude - Interessenten Privatbesitz der Abtei gewordene„ Brandhorst";
7) der „ Neffenberg" , ein der Abtei und dem Kapitelam Münster gemeinschaftlich zustehender Holzgrund zwischendem Neustädter Holze, dem Stuckenberge und dem UffelschenOberberge;
b) in der Feldmark der Stadt Herford:3 Scheffelsaat Landes hinter dem Kampe des Post-halters Kaiser; 1 Scheffelsaat am Emterbaum; 7 Scheffelsaat„bei der Flachsbache"; 3 Scheffelsaat auf dem „rauhen Klee";