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2. Auszug aus dem 1802 aufgenommenen Corpus bonorumder Abtei Herford.
(Archiv der Königl. Regierung zu Minden.)Gebäude und Gärten:
1) das abteiliche Wohngebäude, bestehend aus einemCorps de Logis, einem Seitenflügel und einem Vordergebäudenach der Strasse von 2 Stockwerken unter einem Dache. Das-selbe befindet sich in sehr schlechtem Bauzustande.
Jeder Äbtissin wurde bei ihrem Kegierungsantritt einbestimmter Befund an silbernen, zinnernen, blechernen, mes-singenen, kupfernen, eisernen und hölzernen Geräten, sowiean Betten, Leinen, Gemälden und anderen Sachen überliefert.Noch 1689 17. März waren der neuen Äbtissin CharlotteSophie Herzogin zu Livland diese Gegenstände in natura beiihrem Regierungsantritte übergeben worden. Seitdem ist je-doch das Inventar auf eine gewisse Summe Geldes gesetztworden, 1765 4. Jan. in dem Vergleiche zwischen den Erbender abgegangenen Äbtissin Prinzessin von Holstein-Gottorpund der neuen Äbtissin auf 1100 Thlr. In diese Summesind übrigens nicht einbegriffen die 18 in Öl gemalten Bildervon Äbtissinnen und Kanonissen, welche in dem abteilichenLehnssaale hangen, sowie das übrige Mobilar dieses Saales,nämlich der Baldachin von scharlachrotem, mit Goldtressenbesetztem Tuche; darunter der mit rotem Plüsch ausgeschla-gene, mit Goldtressen besetzte Thronsessel; ein grosser Spiegelmit Goldrahmen; ein Tisch von schwarzem Schiefer; 3 grossehölzerne vergoldete Kronleuchter; 14 Wandleuchter von Blech;4 Rohrstühle, 8 Gardinen von weisser Leinwand und die Ta-peten von grünem Wachstuch mit Draperieen von unechtemGolde; die Boiserien, Öfen, Chassees von Holz und Draht, dersteinerne Sonnenzeiger, die Mistbeete, Spaliers und Gitter imGarten, der grosse Schirm auf der Abtei und die Eventaillenim Garten; die 1765 im Gehölze des Sundern noch vorhan-dene, später aber wegen Baufälligkeit abgebrochene sogen.Solitüde; folgende Gegenstände, deren eine zeitige Äbtissinzum Abendmahl oder Gottesdiente sich bediente: a) eine