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kationen mit Angabe der Zahl (teilweise auch der Namen) derzugehörigen Höfe und ihrer Abgaben. In den Nachträgen sindverzeichnet Fol. 14 b die Abgaben einzelner Villikationen aus denEicheln ihrer Waldungen, Fol. 18 b ff. besondere Abgaben ein-zelner, namentlich an Wand (pannus) und Schafen, sowie dieVerwertung einzelner Posten und schliesslich die Verpflich-tungen, betreffend die Weinfuhren vom Eheine her.
2) Ein zweites Heberegister (Hdschr. B) befindet sich imStaatsarchiv Münster Mscr. VII 1316 d. Fol. 54—57; dasgelbe, ziemlich glatte Pergament ist durch Gebrauch teilweiseschwärzlich geworden. Die in schwarzer Dinte ausgeführteSchrift aus dem Ende des 12. und Anfange des 13. Jahr-hunderts ist deutlich und gut erhalten. Auf Oktavblätternvon je 23 cm Länge und 13% cm Breite sind hier summa-risch die jährlichen Naturallieferungen der einzelnen Villika-tionen verzeichnet; das Eegister ist also kompendiarischgegenüber dem oben genannten 1 ). Von Fol. 56 b unten bisFol. 57 a unten hat eine andere Hand in brauner Dinte Be-merkungen über Abgaben einzelner Villikationen und die Wein-güter der Abtei eingetragen.
Beide Register sind bislang ungedruckt bis auf die denGüterbesitz am Rheine und die Weinfuhren betreffenden An-gaben in Reg. I Fol. 20 und in Reg. II Fol. 56 b , welche vomGeh. Archivrat Wilmans (Kaiserurkunden der Prov. Westf. IS. 162) u. Archivrat Dr. Sauer (in Picks Zeitschr. V 89 ff.),jedoch nicht nach unseren Registerhandschriften, sondern jenach einer anderweitigen Niederschrift 2 ) mitgeteilt sind.
3) Mehrere etwas spätere Register der Abgaben allerzur Abtei Herford gehörigen Güter, Erben u. Höfe liegen vorin Mscr. VII 3321 a, b, c, d u. e des Staatsarchivs zu Münster.Unter diesen ist d (Reg. IV) wohl das älteste; etwas späterscheint a (Reg. III) niedergeschrieben zu sein. Zufolge Mscr.VII 3321 a S. 8 ist Register III nach 1241 geschrieben.
Register III (Hdschr. a) umfasst 8 Pergament-Doppel-blätter, 16 Blätter in Quart; das vereinzelte Blatt 2 unter-bricht den Text und ist später zugeheftet. Die 17 Blätter
1) In den Eigennamen finden sich Fehler; undeutlich ist dasReichen für et. — 2) Näheres s. unten.
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