stücke dessen, was im Evangeliar über den Güterbesitz desKlosters uns vorliegt.
Die unten folgende Ausgabe der ganzen Eegister bietetden Text des Evangeliars („E"). Soweit in diesem, abgesehen vonder oben berührten Scheidung in einen älteren u. etwas jün-geren Teil, kleinere nachträgliche Eintragungen von andererHand sich finden, sind diese durch Kursivdruck kenntlichgemacht; Schriftabweichungen in den von Verschiedenen her-rührenden grösseren Stücken, aus denen der jüngere Teil sichzusammensetzt, sind je nur in den Anmerkungen angegeben.
b u. c) Nachdem die Aufhebung des Klosters Ueberwasservom Papste Clemens XP7. durch Bulle v. 28. Mai 1773 demMünsterschen Fürstbischöfe Maximilian Friedrich gestattetwar unter der Bedingung, dass die Einkünfte des Klosters zurBegründung einer Universität und zur Verstärkung der Fondsdes Priesterseminars verwendet würden, und die Verwaltungder Güter jenes Klosters zunächst an die „Universitäts-Kom-mission" übergegangen, sodann aus den Gütern des KlostersUeberwasser und der Jesuiten-Niederlassungen zu Münster,Oelde und Coesfeld der Studienfonds gebildet war, wurdendie vorhandenen Archivalien des Klosters Ueberwasser demArchive dieses Fonds überwiesen; die wertvolleren Stücke be-ruhen jedoch jetzt im Königl. Staatsarchiv zu Münster. Es sinddies ausser dem Evangeliar folgende:
1) Zehnten- und Pachtkorn-Register (zum Teile mitangehängtem Ausgabebuche) von den Jahren 1384—1410 J ),1468—73, 1482—86, 1487—90, 1491-96, 1621—25,1531—33, 1536-40, 1555—60, 1590—95, 1600—11,1608—10, 1616/17, 1618—30, 1620—26, 1627—30,1631/32—1700 und 1727/28 2 ).
>
1) Genaueres siehe unten. — 2) Wenn Friedländer im Vorwortzu Bd. I des Cod. tr. Westf. S. 8 ein registrum decimarurn des StiftsUeberwasser saec. XV. anführt, so war jetzt nicht mehr festzustellen,welches Eegister damit bezeichnet ist, und ebenso wenig die betreffendeFriedländersehe Abschrift im Staatsarchiv Münster zu ermitteln.