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Beiträge zur Geschichte von Wissel und Grieth und zur Genealogie niederrheinischer Geschlechter
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26. August 1434. Jedenfalls'war der unselige Bruder-zwist zwischen dem Grafen resp. Herzog Adolph vonCleve und Gerhard v. der Mark, der vom KölnerErzbischof gereizt - und unterstützt wurde, Schuld andieser Verzögerung.

Dem Erzbischof hat jedoch offenbar eine spätereVereinbarung als die von 1383 vorgelegen; denn erhebt einige neue Punkte hervor, z. B. dass der Küster(campanarius) in Grieth seine Bezüge mit dem Küsterin Wissel zu theilen habe, dass der Kaplan in Griethzu seiner Competenz niemals weder vom Kapitel nochvom Pfarrer in Wissel etwas fordern könne odermöge, und dass dieses ebensowenig seitens der Stadt-gemeinde geschehen dürfe. Herzog Adolph habe inAnbetracht der Einbusse, die in Folge dieser Verein-barung der Pfarrer von Wissel erleide, als Patron derStiftskirche die Vikarie S. Johannis des Täufers nachAbleben oder Besignation ihres zeitigen Inhabers, desVikars Peter Pont, für immer der Pfarrstelle inWissel einverleibt und auf die Präsentation zu dieserVikarie verzichtet.

Am 8. April 1435 wurde auf Anstehen beiderParteien in der Kollegiatkirche zu Wissel vor demdortigen Vicar Nicolaus v. Heze und dem Ma-gister und Bektor Joh. v. Deynant eine notarielleAbschrift von dieser erzbischöflichen Genehmigunggenommen.

Seit der ersten Vereinbarung von 1383 war derKaplan oder Bektor der Kapelle in Grieth gewisser-massen Pfarrer geworden, und das ursprünglicheVerhältniss zur Mutterkirche dahin gemildert, dassder Bektor zwar vom Kapitel ernannt wurde und indessen Namen und Auftrag zu fungiren hatte, imUebrigen aber pfarramtliche Funktionen vornahm."Damit mag es zusammenhängen, dass der Bektor in