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Beiträge zur Geschichte von Wissel und Grieth und zur Genealogie niederrheinischer Geschlechter
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seit längerer Zeit eine dem h. Petrus geweihte Kapelleund mindestens seit der zweiten Hälfte des 14. Jahr-hunderts einen eigenen Kaplan an derselben. Diesererlaubte sich, durch die Umstände genöthigt und wohlim Einverständniss mit der Gemeinde, hinsichtlich derTaufe und Krankenprovisur Uebergriffe in die Rechtedes Kapitelspfarrers, der in Wissel residirte. Darüberkam es zu lange währenden Differenzen, bis endlichbeide Parteien sich dahin einigten, den GrafenAdolph von Cleve als Schiedsrichter zu erkennenund bei dessen Disposition sich zu beruhigen. Nach-dem dieser sich informirt und mit seinen Räthen undRechtskundigen benommen hatte, traf er am 25. oder26. Februar 1383 im Beisein der Ritter Wilhelmv. Rees, Diedrich von Hessen, Heinrich v.Wardhausen, der Knappen Otto v. Bylantsenior, Heinrich v. Hackvort, Arnold Snoeck,seines Rentmeisters Adolph v. Suitkamen und derClevischen Kanoniker Dechant Gottfried v. Rees,Scholaster Gottfried Heymerick und PfarrerConrad Arnoldi unter Zustimmung des Hein-rich v. Aachen, als Pfarrers in Wissel, unddes Kaplans Nicolaus Wrede in Grieth folgendeDisposition:

Der Pfarrer (curatus) in Wissel geniesst nach wievor diejenigen Bezüge, die ihm vom Kapitel zuerkanntworden sind, mit Ausnahme der 4 Mark, die ihm dieStadtgemeinde Grieth jährlich zahlt; von den Stol-gebühren bekommt er die Hälfte. Der Kaplan oderder Rektor der Kapelle in Grieth erhält die 16 Mark,womit die Stadt ihre Kapelle dotirt hat. Alle Emo-lumente, welche er in Grieth einnimmt, hat er ge-wissenhaft mit dem Pfarrer in Wissel zu theilen;diejenigen Emolumente jedoch, die von bittweisebegehrten Gaben des h. Petrus und der anderen

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