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ais Stifter der Kollegiatkirche geweihtenAltars sowie der Bezüge des zeitigen Rektorsdesselben jährlich fünf alte Goldschild. DerRektor solle diese aus gewissen, in der Pfarre Wisselgelegenen Zehnten, die der Geschenkgeber von derKirche in Wissel in Erbpacht habe, erheben, jedochnur unter den Bedingungen, dass er Priester sei, re-sidire und wöchentlich drei Messen an dem Altarlese; widrigenfalls solle das Kapitel die Renten ein-ziehen und Messen lesen lassen, ohne jedoch die-jenigen Einkünfte, welche bereits früher fürden Altar vermacht worden seien, anzu-tasten. 1
Die Zehnten selbst, woraus Ritter Everhard diefünf Schild anwies, lernen wir aus einer Tags vorAllerheiligen 1370 datirten Urkunde kennen. Danachhatte Ritter Wilhelm von Wiss~el, wie vor ihmsein Vater Ritter Everhard und dessen Vor-eltern, für den Zehnten der ganzen Rheininsel,welche Wilhelm in der darauf gelegenen Burg be-wohnt hatte und nunmehr von Clapperskule aus zubewohnen vorhatte, jährlich 12 Malter Gerste an dieKirche und das Kapitel in Wissel entrichtet. Seitdemaber die Insel im Anwuchs begriffen war, habe dasStift sowohl von Everhard als von Wilhelm fürdiesen Anwuchs die Novalzehnten vergebens gefordert,bis durch Vermittelung des Wisseier KanonikersAlbert von Blitterswick Ritter Wilhelm sichnunmehr herbeigelassen habe, noch 15 Mark Brab.jährlich zu zahlen. Davon sollten jedoch 3 Mark zuJahrgedächtnissen für Everhard und dessen VaterWilhelm und deren Ahnen verwandt werden. DasKapitel räumte ihm seinerseits noch einen kleinen
1 Siehe Urk. Nr. VI.