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mit den Festen des h. Matthaeus und des h. Mauritiusund seiner Genossen collidirte.
Als etwas älterer Zeuge für die Heiligkeit desLuthard tritt die Gemeinde Wissel durch ihrSchöffensiegel auf, das den ersten Decennien des 15.Jahrhunderts angehört. Es stellt mit der Umschrift:S(igillum) schabinorum: in Wysschel: in gothischenMinuskeln den Luthard dar in kurzem Panzerhemd,das Haupt vom Heiligenschein umgeben, in derLinken eine Kirche, mit der Rechten einen gespaltenenSchild haltend, der in der einen Hälfte das ClevischeLandeswappen, in der anderen drei nicht ausgeprägteObjekte hat. x Nach diesem Siegel ist im Jahre 1626ein neuer noch vorhandener silberner Stempel gemachtworden, der in der fraglichen Hälfte des Schildes 3 ( 2 /i)Gleven führt und die Legende hat: S. sceabini. in.Wissel. 26.
Alle Zweifel werden übrigens vollends beseitigtdurch das urkundlich erwiesene Vorhandensein eineralten Lutharduskapelle und Vikarie in derStiftskirche zu Wissel. In dieser Kapelle wurdenvon 1413 an nachweislich mehrere notarielle Aktengethätigt. So heisst es am 13. März genannten Jahres:Acta in capella sancti Luthardi confessorisund am 27. April 1420: Acta sunt hec in Wischelin ecclesia ibidem in capella sancti Lu-thardi. 2 Unter dieser Kapelle haben wir uns einenin der Kirche aufgestellten, dem h. Luthard geweihtenAltar zu denken, wie eine für unseren Zweck wichtigeUrkunde vom 18. Februar 1413 darthut. RitterEverhard von Wissel vermacht darin zur Ver-mehrung der Einkünfte des dem h. Luthard
1 Siehe Tafel Nr. 2.
2 Lib. quond. not.