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Seligsprechung vielmehr durch die Bischöfe oderdurch die Diöcesansynoden vorgenommen wurde.Derartige Heiligsprechungen hatten selbstredend nureine partikulare Wirkung d. h. die Verehrung solcherHeiligen blieb mit wenigen Ausnahmen auf die be-treffende Diöcese oder auf bestimmte Kirchen be-schränkt. 1 Deshalb kann und darf man Luthardnicht im Martyrologium Romanum oder in Verzeich-nissen allgemein anerkannter Heiligen suchen wollen.Der durch seine Clio Menapia bekannte Kanonikerund Dechant Petrus Verhagh an der Stiftskirchezu Cleve traf 1629 die Bestimmung, dass „zur Zierdeder Kirche und der Stadt nach dem BeispielAnderer das Fest des h. Luthardus als eines Fürstenvom heimathlichen Boden in der Kollegiatkirche zuCleve fortan (am 15. September) als festum compo-situm" d. h. als Fest höherer Klasse mit 9 Lektionen,gefeiert werden sollte. 2 Für den Vorabend stiftete ereine Rekreation (propina) von 4 Quart Wein, die nachder Vesper in der Sakristei genommen wurde. 3 Fürdas Fest selbst verfasste er mehrere Hymnen undeine sogenannte Prosa vel Sequentia. Es erhellt ausder vom Dechanten Verhagh getroffenen Bestimmungnicht mit Sicherheit, ob er das Fest in die Stifts-kirche zu Cleve erst eingeführt oder das bereitsvorhandene nur erhöht habe; sie ist übrigensinsofern von Belang, als wir aus ihr erfahren, dassauch in anderen Kirchen das Fest des h. Luthardmit besonderer Feier begangen wurde. 1520 ver-ehrten drei leibliche Brüder van Ryswick, nämlich
1 Vergl. Aschbach, K. Lex. I, 915. Schmid, Liturg. III, 350.Hefele, K. Lex. III, 649, 696.
2 Schölten, Cleve 425, N. 1.
3 Stifts-Arch. in Cleve.