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Ablösung der Tecklenburgischen Vogtei durch Bischof Ludwigvon Tecklenburg, die tatsächlich schon unter seinem Vor«ganger Friedrich erfolgt war, das Folgende, was ich insHochdeutsche übertrage: „Weil man will, daß der Graf sogroße Herrschaft hatte, daß niemand seine Fensterbank (vel-6oer) aufmachen durfte, der Waren feil hatte auf Kauf«Mannschaft, daß jeder Mensch davon dem Grafen großeAkzise geben mußte, so daß die Reichsten zu Münster stei«nerne Bögen über ihrer Türe errichteten. So mußten sie ihmkeine Schätzung geben, weil die Feiltüre auf den Hausgang(eren) aufging". Diese Stelle spricht dem Hausbesitzer daSvolle Eigentumsrecht an dem Stücke des Laubenganges,feinem Vorhause zu. Jedoch verdient diese Stelle keinenGlauben.
Ich stellte weiterhin die Möglichkeit dar, daß die Markt«anläge Münsters auf ein Unternehmerkonsortium zurückzu«führen sei, wie das Fritz Rörig für den Markt von Lübeckso gut wie sicher nachgewiesen hat'. Wenn auch nur locker,gehörte Westfalen zu dem Herzogtum des Neubegründersvon Lübeck, Heinrichs des Löwen. Auch waren unter denBürgern der neuen Stadt sicher Westfalen. Eine geistigeVerbindung zwischen beiden Anlagen wäre also möglich. Anbeiten Orten ist gleicherweise die Anlage ohne die Teilnahmeder Kaufleute undenkbar.
Als II 58 der Löwe Lübeck neubegründete, war der ur-alte Handelsplatz Schleswig durch den Dänenkönig Svenschwer geschädigt worden. An seine Stelle in der BeHerr«schung des Ostseehandels ließ sich das den deutschen Fremd«kaufleuten näher liegende Lübeck mit Erfolg setzen, wennzudem an dem Travehafen bessere Markteinrichtungen ge«schaffen wurden, als die von Graf Adolf von Schaumburg«
' Fritz Rörig, Der Marlt von Lübeck, l?22.
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