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Ebend, „Tckleptr ", ein Memorialbuch über He-bungen, Reä'te und Verbindlichkeiten; ein Bück, in wel-che« zugleich mannichfache Notizen gleichsam zusammen-geschleppt oder wie wir sagen, zusammengetragenwaren.
Ebend. „Gehet" oder „gehet!" d, h. gehabt,
Ebend. „In aftredinge", in Abtretung, in Ab-gang davon?
Ebend. „Hure; inthoarncn", Hencr e, h.Miethe; einzuärndten.
S. lß. „Gestebade ..... stedcgelde", Gast-boten, die den Etadtdiencrn noch zur Hilfe gehalten undaus dem „Stättegelde", welkes die Marktleute zu erle-gen hatten, besoldet wurden,
Ebend, „Hochtidt- vnd kleid cr-ordenin-gen," Eine solche Etralsnnder Kleidcrordnnng jenerZeit ist noch vollständig in der Handschrift vorhandenund verdiente wol eine Veröffentlichung, weil sie einanschauliche« und belehrendes Bild gewährt von denSitten, Gebräuchen, Trachten ie, der Etralsnnder jenerTage.
Ebend. „Hopvenbuße »c." In jenen Zeiten wardie Brauerei in Stralsund im höchsten Flor, obgleichdie Verschiffungen großer Bicrmafscn nach den 3 nordi-schen Reichen, die im l3. und l<l. Jahrhundert sehrhänsig waren, jetzt nur selten vorkomme» mochten. Nachdem Lande hin, wo keine Brauereien sein sollten, warder Absatz an Bier sehr bedeutend, wodurch denn deraltherkömmliche, gewiß sehr lebhafte Hopsenhandel »ochaufrecht gehalten wurde. Dagegen begann zu dieserZeit der Handel mit Getreide, dessen Aussuhr noch oftverboten ward, so sehr an Bedeutung zu gewinnen, daßdie Anstellung von „Kornmessern" (S. l?,) als einBedürfniß erkannt wurde,
Ebend. „na aduenant", annäherungsweise, ver-hältnißmäßig.
S. l?. „Liderlick", leidlich, ziemlich.
Ebend. „Nien- alß Oldenstadt," Es bestandalso damals noch die Sonderling in Alt- und Neustadt,welche schon vor l2ßl Statt gefunden, als das Plant-werk der alten Stadt zur Erweiterung derselben verlegtwerden mußte. Man vcrgl, Fabricius Urkk. Il S.20 und Nr, I.XXVI.
Lbcnd. „Suu er", nicht etwa sauer, sondern sauber.
Ebend, „Woll id t gebacken". Wer es gebacken.
Ebend. „Winhern," Weinhcrren hießen diejeni-gen Mitglieder des Raths, welche die Aufsicht über den
Rathswcinkellei hatten, welcher für Rechnung der Stadtgehalten wurde. Aus diesem ward im Ganzen mehr ver«schenkt als verkauft. Die Bürger drangen damals öf-tcrs auf Verpachtung des Weinkellers, wogegen dnRath behauptete, daß derselbe aus eigenen Mitteln derRathsherrcn begründet worden, dabei auch überall nicht«übrig sei. Als die Bürger später einmal wieder aufdie Verpachtung drangen, so antwortete der Rath, daßer nichts gegen eine solche haben wolle, falls man einenPächter fände, der außer den gewöhnlichen Lieferungenan die Rathspcrsoncn und demjenigen, was der Rathan Ehrcn»ein:e, zu verschenken für gut fände (so wur-den z, B. an Herzog Ernst Ludwig zu einer Kindtauftallein 3N Orhcft Rheinwein verehrt), auch noch einegute Pacht geben wolle.
Ebend. „Hnßbeckein." Es sollten also eigeneHausbäckcr angenommen werden, weil die andern Bäckerwol nur zum Verkauf backen wollten.
Ebeno, „Nien- und andern kornemöhlen."Die drei Wassermühlen bei Stralsund sind die „Kne-pes- (Knieper) Mühle, die Knkufomühlc (am Fran-kcnthore) und die Knpfer- (oder Harnisch-) Mühle vordem Tribseerthore, Als eine vierte Mühle kommt we-nigstens um diese Zeit schon die Nicbermühle (beiLindcmanu S. 6V) vor, unter welcher wahrscheinlichhier die „nie-möhle" zu verstehe» ist. Die „andernkornmöhlen", die recht bald „bei der stadt" anzulegt»,sind vielleicht Wind- und Roßmühlen, deren besonders ander Westseite der Stadt befindlich gewesen, wovon nochjetzt die Mühlen st reiße ihren Namen trägt.
S. i8. „Kostknechte", die Knechte bei Mühlen(und Schäfereien), welche von den Besitzern derselbenstatt der Meister für Kost nnd Loh» bedungen weiden;also etwa Aufseher und Gehilfen.
Ebend, „Garbreder", Gahrbrater oder Gahr-loche, ein Zweig des vormals sehr complieirten Schlich«teramtes, Sie hatten das Recht, für Hochzeiten undandere Schmäuse zu kochen und zu braten.
Ebend. „Steiger, fteigcring." Wahrschein-lich sind hiermit die trcppenartigcn Stellagen und Rü-stungen zu verstehen, die zum Hinabsteigen in die Booteam Waffer und zum Hinausstcigcn aus denselben dienten.In Holstein nnd Hamburg heißt ein Antritt von einigenStufen ähnlich „Stc gel".— Die Stralsundcr Bürgerhatten vor Abschließung des Vertrages darüber geklagt,daß selbst Rathspersoncn durch ihre Frauen und Dienst-boten den Verkauf an den Brücken und in den Booten