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ausübte». Es ist nun nicht unwahrscheinlich, daß durchderartige Klagen und diesen Artikel X. des Vertragesdie Frauen ersten Standes von dem Selbsteinlaufe soverscheucht worden, daß es bei hiesigen Frauen der bes-seren Stünde noch jetzt Sitte ist, den Einkauf von Le-bensmitteln auf den Marktplätzen (». h. am Hafen undBollwerk) in der Regel nicht selbst zu besorgen.
Ebend. „Die 2lie»2lione« :c." Durch diesenArtikel XI. gegen Veräußerung und Vertausctmng vonLandgütern sollte die Verkleinerung des städtischen Ge-bietes (insbesondere auch wegen der Iurisriction) ver-hindert werden. Bürgermeister Sastrow (Man vergl.sein Leben III,, E. 137) wurde nicht selten beschuldigt,dergleichen Verwüstung befördert zu haben, was er je-doch läugncte.
Ebend. „Vthbuten", austauschen, vertauschen,
S. 19. „Van oldingcs maten.....vorhan-den", von alter Zeit her Maaße vorhanden,
Ebend. „Vruggenkipcr", Brückenkiper, noch jetztein Hafenbeamter, der die Anlegebrücken zu beaufsichtigenhat. Ohne Zweifel ist das deutsche Wort Kiper dasselbe,was das englische Keeper (ausgesprochen tihper) ist,nämlich Wärter, Aufscher.
S. 20. „Anregung d o hn", in Anregung bringen?
Ebend. „Nette »nd seele", Netze und Seileoder (Hunde-) Leinen.
S. 21. „Mattfisch"; Mattfisch (besoudersMlltt-häring) heißt die Abgabe der Fischer von ihrem Fange andie Herrschaft des Bodens, auf dem sie die Netze aufziehen.
Ebend. „B odd emrusen" find wahrscheinlich die-selben großen (flachbodigen) Reusen, die auch Bollreuscngenannt wurden, von denen umständlich zu lesen beiSastrow III., S. 31.
Ebend, „Vnnodige gebuwte," Unter diesenunnöthigen Bauwerken ist hauptsächlich wol der durchSastrow veranlaßte Bau der großen Stcintreppe im In-nern des Rathhauses zu verstehen, so wie das unförm-liche Gebäude („nicht zirlich genog") für die ehemaligeWasserkunst auf dem alten Markte.
Ebend. „Erwidert", erweitert.
Ebend. B »werke sind nicht Bauwerke oder Ge-bäude; sondern Höfe, Pachthöfe, die auf de» Landgüternder Stadt und der Klöster angelegt wurden.
S, 22. „Iarschare", ei» bestimmter Theil odereine verglichene Anzahl von Jahren (bei Verpachtungen);vom alten scheren (cngl. «Il»re) theilen, wovon Scher-wand — theilende Wand, und Schar — Theil.
Ebend. „Peter Brun" war als Vorsteher derE. Marienkirche mit dem Herzoge Aogislaf XIII. inProzeß gerathen, der in Epeier zu Gunsten des Herzogsentschieden ward. Daher verfügte derselbe eine Immis-sion in Vrun's Hof zu Lüdcrshagen, ließ dessen Viehwegnehmen, pfänden ,c. Die Stadt sollte ihm und sei-nen Angehörigen nun diesen Schade» ersetzen.
Ebend. „Ludolphum Kochen." Ludols Koche(so schrieb er selber seinen Namen) besaß ein Gehöftzu Proh», das er zwar gern »erkaufen, aber (nach Ar-tikel XI. dieses Vertrages) der Stadt und ihrer Iuris-diction nicht entfremden wollte. Daher ward von demAusschusse beim Rathe darauf angetragen, den Ankauffür die Stadt zu machen.
Ebend. „Vurgermcifter Iochim Kliutow"war, wie „andere radtsuorwandten" Tuchhändler.Herzog Bogislaf hatte ihnen und andern StralsunderTuchhändlcrn im I. 1586 auf dem Markte zu Barthihre Tuchpacken wegnehmen lassen, um auf diese Weistwegen seiner Streitigkeiten mit der Stadt (hinsichtlichder Patronatsrcchte in Pütte, der Gränze» der Juris-dietion «,) Repressalien auszuüben. Die Stadt Ttral-sund erhob hierüber einen Proceß in Speier, und dieTuckhündler forderten Ersatz von der Stadt. Späterverglich sich zwar der Herzog mit Einzelnen der Nethci«ligten privntim, jedoch ohne Zustimmung des Raths,der die Sache als Stadtangelegenheit durchführen wollte,weßhalb denn auch I. Klintow und andere Rathsherr«von dem Herzoge keine Entschädigung annahmen oderdoch nicht ganz entschädigt wurden. Sie nahmen dafür»ie Stadt in Anspruch.
Berichtigungen: S. 12. Z. 8. ». u. ist „^werden)" überflüssig. Ebenso ist S. 21. I. 12. v. u, das „svor-oidnet worden^" zu tilgen, dagegen hinter „erholden" nur ein Semikolon zu setzen, denn die Infi-nitive „thouorpachten" ,c. hangen sämmtlich ab von den Schlußworten des Artikels „in ..... vlitig«
acht hebben,"