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Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Stralsunder Verfassung
Entstehung
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Vergleich zwischen Bürgermeister und Nath

der Stadt Stralsund und den Alter- und

Hundert Männern wegen der

Pfundkammer.

^. <1. Strals. 10. Iunii 1588.

Allgemeine Inhalts-Angabe.

Vürgcrnicister und Rath der Statt Stralnind be-zeugen, oaßdie Altcrmänner tei Gewandschneilcr, dieHunoertmänncr, wie der gemeine Ausschuß ncbsl ganzerBürgerschaft" die zur nothwendigen Aufhilfe der Stadt-lasse überhaupt nur auf fünf Jahre bewilligte sogenanntePfundkanimer (ursprünglich eine Abgabe von Waa-ren) zwar aufzuheben befohlen, und verlangt hätten,daß durch sechs Bürger neben dem Rathe nur die Bicr-accisc erhoben werden solle, bis eine Vereinbarung überVerwaltung, Rechnunglcgung ic, auf Grund des vomRathe früher (1583) ausgestellte» Reverses und dervon Alter- und Hunocrtmänncin schriftlich überreichten20 Artikel zu Stande gekommen sein werte; auserheblichen Gründen aber sei oic Fortdauer der Pfnnl-lammer noch bis Martini 1589 wieder genehmigt «er-den, wcßhalb der Rath darein gewilligt habe, daß ihmnach altem Herkommen von den Allerleuten der Oe-wandschneiecr 24 Bürger neben einem Pfundschreibetpräscntirt würden, von denen er 12, zur Besorgung derEinnahmen und Ausgaben der Pfundkanimer, erwählenund bestätigen wolle. In besonders wichtigen und bedenk-lichen Fallen sollten diese Zwölf sich an die Alterleute»enden, die davon dem Rathe und, falls sie es nöthig«achteten, auch den Hundertmännern Anzeige machensollten, welche letzteren der Rath wenn auch er dieUrsache für erheblich genug halte auf Ersuchen derAltermänner zusammenberufen »olle, deren Beschluß

dann durch die Altcrmänner, nach altem Gebrauche, demRathe anzuzeigen frei stehe, Die 12 erwählten undbestätigten Bürger ballen am Tage der Ausstellung ge-genwärtigen Reverses dem Ralhc und auch den Alter-und Hundertmänncrn im Namen der ganzen Gemeindegeschworen, ihr Amt bei der Pfundkammer getreulich zuverwalten, namentlich aber (so wenig wie der Rath)Capitalien (Hauptstühle") weder aufzunehmen, nochabzutragen. Was die Abgaben selber betreffe, so solltes bei der alten Instruction und dem früheren Reversedes Raths verbleiben. Inzwischen aber werde sich d«Rath zur Befriedigung der Alter- und Huudeitmänn»auf die 2l> Artikel rcsolvucn. Schließlich versprichtder Rath abermals, daß die Pfundkammer zu Martint1589 niä'l nur völlig aufgehoben werden, sondern daßzugleich auch die Vollmacht und Thätigkeit jener Zwölfdann aufhören solle. Würde gleichwol, in Folge einerVereinbarung über jene 20 Artikel, die Psundkamme«noch länger fortbestehen, oder inzwischen Einer der Zwölfsterben: so solle den Alterleuten auch fernerhin wie,dcrum das Präsentationsrecht zustehen und jeder dergewählten Zwölfmänner auf die frühere Weise sowoldem Rathe, als (wegen der ganzen Bürgerschaft) auchden Alter- und Hundertmännern schwüren; eine Uebelntretung dieser Bedingungen solle als ein Frevel gegeudie ganze Commune angesehen und dieser angezeigt»erden.

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