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ilerzugeben. Die Auswahl und Reihenfolge der in Goldschriftaufzuprägenden Teile des Titels wird dem Buchbinder auf demTitelblatte durch kleine Ziffern in Bleistift vorgeschrieben. Sinddie Umschläge (Schmutztitel) mitzubinden, so wird dies durch:b. U. m. (beide Umschläge mitbinden!) bezeichnet.
Der Etikettierung, Numerierung und Aufstellung der vomBuchbinder zurückgelangten Bände sowie der Bescheinigung derRechnung hat eine sorgfältige Revision der allgelieferten Arbeitenvorauszugehen.
Ausführung der Arbeiten. Zur Beachtung für den Buch-binder sind folgende Vorschriften aufgestellt worden:
§• 1.
Falls nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, ist jeder mitbesonderm Titelblatt versehene Band .separat zu binden.
§. 2.
Unvollständige Bände sind der Bibliothekverwaltung zurück-zugeben, welche die Beschaffung des Fehlenden oder erforderlichen-falls die Anbringung von Falzen anordnen wird.
§• 3.Verlagsanzeigen und Inhaltsverzeichnisse, auch wenn Bie nichtin die Paginierung des Bandes aufgenommen Bind, werden alsTeile desselben behandelt; ebenso werden
55. 4.alle Schmutztitel, welche die Notiz: b. F. in. tragen, regel-mässig mitgebunden.
§• 5.Tafeln, welche nicht in die Bogenfaltung einbegriffen sind,werden nicht an einen Bogen angeklebt, sondern in Falze u't'liäiiL't.
§. 6.
Die Bücher sind nicht zu stark zu beschneiden; insbesondereist darauf zu achten, dass auch Abbildungen, Karten und Pläneunverletzt bleiben.
§• 7-Für die Titelvergoldung ist, wenn sie nicht direkt auf denRücken des Buches geprägt wird, ein farbiges Lederschild. keinPapierschild zu wählen.
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