■HM
■-•'-- ( ■ÄV«i-:.-' , '.:/.'-iji
5 WM
■
3-4
vor allem auf Anknüpfung von Verbindungen mit andern Biblio-theken richten, welchen die Dubletten — und zwar müssen vonunvollständigen Werken oder Serien auch die einzelnen Bändeverkäuflich sein 1 ) —■ zum Tausch oder Kauf anzubieten sind:erst in zweiter Reihe ist an eine Veräußerung im Wege derVersteigerung oder des antiquarischen Buchhandels zu denken.Unter Dubletten im bibliothekstechnischen Sinne sind selbstredendnur diejenigen überschüssigen Exemplare zu verstehen, welche mitdem im Gebrauche befindlichen bibliographisch genau überein-stimmen; und auch sie werden nur veräossert, sofern sie nichtebenfalls zur Benutzung bestimmt sind.-j
Überweisungen. Bei der Trennung zwischen Bibliothekund Archiv wurden dem letztern einige Werke, welche für dieArchiv-Handbibliothek von besonderm Interesse waren, der Biblio-thek dagegen alle ihre Geschichte und Verwaltung betreffendenAkten, Verzeichnisse und sonstigen handschriftlichen Stücke dauerndüberwiesen; im übrigen wurde eine vorläufige Auseinandersetzungauf Grundlage einer Scheidung von gedrucktem und hand-schriftlichem Material verabredet und zum Teil ins Werkgesetzt; für alle diejenigen Fälle, welche eine Abweichung nötigerscheinen lassen, wurde besondere Vereinbarung vorbehalten; inzweifelhaften Fallen wird die Entscheidung der vorgesetzten Behördeeinzuholen sein.
Die von der städtischen Registratur gesammelten und spätervon der Stadtbibliothek aufbewahrten statistischen'und Verwaltungs-berichte von Städten, Verkehrsanstalten und dergl. erhielt imLaufe des Jahres 1883 das neugebildete Statistische Bureau derStadt zur Vervollständigung seiner Handbibliothek.
Die Bücher-Erwerbungendurch Kauf, Schenkung undTausch. Was die Vermehrung der Bestände betrifft, so ist nichtzu verkennen, dass sich die Verhältnisse nach dieser Richtunghin seit dem Jahre 1877 wesentlich gebessert haben; wenn dieHerstellung eines prächtigen Gebäudes und die Erhöhung der
') Vgl. E. Förstemann, die Verbindung zwischen den deutschen Biblio-theken, im Centralblatt für Bibliothekswesen Jahrg. 1 S. 11.
*) So wird u. a. bei der rheinisch• westfälischen Abteilung erst dasetwa vorhandene dritte Exemplar als veräusserliclie Dublette behandelt