Druckschrift 
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
Entstehung
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berg / Vnd Jhrer Fürst. Durchl. negst reservation derActionen auff die vbrige von anderen besessene Landtvnd Güter/ die beiden Fürstenthümb Gülich/Cleve/ ne-ben der Herrschafft Ravenstein vnd Breßgesandt / mit al-ler Oberkeit nutzung vnnd gefällen zu administriren.und zu geniessen / assignirt, eingelassen / auch eingeräu-met werden.Vnd dieweil die Collation der Probsteyen vnd an-dere Geistliche beneficien auff den Collegiat Kir-chen / auch der Vicarien vnd andern Kirchen / nicht ebender Landt Fürstlicher Obrigkeit anhängig/ so sollen diesel-bige in allen bemelten Fürstenthümben vnd Graffschaff-ten dem Monat nach von beiden Fürsten vbergeben wer-den / dergestalt / daß auff den jenigen Stiffteren / da alleCollationes den Fürsten vblich gebühren / Jhre Churf.Durchl. die jenige beneficia, so in dem Januario,Martio, Majo, Julio, Septembri vnd Novembriverfallen / vnd ad manus Principum resignirt wer-den. Also auch Ihr: Fürstl. Durchl. die jenige so in demFebruario, Aprili, Junio, Augusto, Octobrivnd Decembri fallen zuvergeben / zustehen: Aber auffden jenigen Stiffteren/ da die vorigen Fürsten nur sechsMonat hergebracht / jeden Chur: oder Fürsten drey Mo-nat reservirt werden / dergestalt / daß Ihre Churf. D.zu Brandenburg an denselbigen Orthen im Januario,MajoB ii.