Druckschrift 
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
Entstehung
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ordinari vnd extraordinari Einkommen / an Con-tributionen vnnd Landtschafft bewilligung / auch anBrüchten vnd andern Gefällen / wie sie heissen oder einge-bracht werden können/ zwischen beiden Ihrer Chur: vndF.F. D.D. gleich getheilet werden. Allweil aber Ihr:Churf. Durchl. zu Brandenburg / eben so gerne das Für-stenthumb Berg / als das Fürstenthumb Cleve / gewisserRespect halber haben wollen / vnd es doch zu Ihr: Fürstl.Durchl. Wahl gestellt/ vnnd dieselbe sich so in eyle nichtresolviren können / so ist Ihre Fürstl. Durchl. a datodieses noch auff ein Jahr bedenck zeit gelassen vnd einge-williget worden / also vnd dieser gestalt / daß wann Ihr:Fürstl. Durchl. sich vor vmbgang des Jahrs erklären,vnd daß Fürstenthumb Cleve begehren/ vnd dahingegendas Fürstenthumb Berge seiner Churf. Durchl. abtret-ten werden / so sol gemelte gemeinschafft der Cammerge-fälle an ordinari vnnd extraordinari Einkommen /vnd künfftigen Contributionen cessiren, vnd sollenbloß die beide Fürstenthümber gegeneinander vmbgewech-selt / vnd hinc inde einander pari passu eingereumetwerden / ohne einige fernere transaction oder vnterre-dung/ da dann Ihr Churf. Durchl. das FürstenthumbBerg / vnd seine Fürstl. D. das Fürstenthumb Cleve / vndalso auff solchem fall Ihre Churf: D. das FürstenthumbBerg/ vnnd beide Graffschafften Marck vnd Ravenß.berg /