SAch dem zwischen den Durch-leuchtigsten Chur: vnd Fürsten/ Herrn GeorgWilhelm / Marggraffen zu Brandenburgdes Heiligen Römischen Reichs ErtzCam-merern vnd ChurFürsten / Jn Preussen / zu Gülich / Cle-be vnnd Berg/ Stettin/ Pommern/ der Cassuben vnndWenden / auch in Schlesien / zu Crossen vnd JägerndorffHertzogen / Burggraffen zu Nürnberg / Fürsten zu Rü-gen / Graffe zu der Marck vnnd Ravenßberg / Herrn zuRavenstein / rc. Vnd Herrn Wolffgang Wilhelm / Pfaltz-graffen bey Rhein / Jn Bayern zu Gülich / Cleve vnndBerg Hertzogen / Graffen zu Veldentz vnd Sponheimb /der Marck/ Ravenßberg vnd Mörß/ Herrn zu Raven-stein/ etc. allerhandt Streitigkeiten vnnd Mißverstandt.wegen administration vnd niessung der Gülich: Cleb:und Bergischen Hertzogthümber / wie auch der dazu gehö-rigen Graff: vnnd Herrschafften/ auch andern Lehn vnddavon dependirenden appertinentien, wie solcheder weyland Durchleuchtig vnd Hochgeborner Fürst vndHerr/ Herr Johann Wilhelm / Hertzog zu Gülich / Clevevnnd Berg / Graffe zu der Marck/ Ravenßberg vnndMörß / Herr zu Ravenstein / rc. hochlöbseliger gedächtniß /seinahls besessen / furgewesen. Dahero beyde Jhre Chur-vndA ij
Druckschrift
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
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