Druckschrift 
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

vnd die beide Graffschafften Marck vnd Ravensßberg,sampt allen vnnd jeden Regalien, Jurisdictionen,Recht vnnd Gerechtigkeiten verbleiben vnnd zugeeignetwerden.Gleicher gestalt sollen Ihr Fürstl. Durchl. die Fürsten-thůmb Gülich vnnd Berg / auch die Herrschafft Raven-stein vnd Breßgesandt / sampt allen vnd jeden Regalien,Jurisdiction, Recht vn Gerechtigkeiten verbleiben vndzugeeignet werden/ Wie auch Jhr. Fürstl. D. sich die auß-führung der Action, auff alle vbrige Land/ Herrschafftenvnd Lehn Güter / so weyland Hertzog Johann Wilhelm zuGülich nachgelassen/ oder jemahls gehabt/ aber der zeitvon anderen besessen worden / vorbehalten / Die ordinariEinkommen vnd Gefälle / wie auch die extraordinari,welche in Brüchten / Contributionen, oder in anderewege in den beiden Fürstenthümben Cleve vnd Berg nachdato des künfftigen ersten Maij fallen werden / sollen inein gemeine Cassa eingelieffert werden / vnnd es nachfol-gender gestalt gehalten werden.Dann ob gleich Ihr. Churf. Durchl. zu Branden-burg/ das Fürstenthumb Cleve mit der LandFürstlicherObrigkeit vnd andern Recht vnd Gerechtigkeiten / Raga.lien, in diesem accord assignirt, vnd auff ebene gleichemaß vnnd weise ins Fürstentbumb Berg/ des HerrnPfaltzGraffens Fürstl. Durchl. verbleibet / so sollendoch in beiden Fürstenthumben Cleve vnnd Berg dieordinariB 2