Nachtruck.durch (68.) zuvorderst nichts wider allerhöchst gedachteKeyserliche Mayestat / auch deroselben / vnd deß ReichsConstitutiones, noch vnsern (69.) Lehenherrn zu Praj-ditz. oder nachtheil vnserer beliebdten Fraw Mutter.vn Baasen der Gräfflichen (70.) Wittiben zu Runckel /auch gantz nichts zu einiger schmälerug dero Wittumsgerechtigkeit / deßgleichen vnsern (71.) Gebruͤdern an jh-ren Rechten zu abbruch nichts vorgenommen / verhand-let / vnd wissentlich begangen / sondern vns hiermit of-fentlich dahin erklärt haben wollen / daß wir darmit ein(7.) mehres nicht suchen / als vns bey vnserer / auff vnsererbter / vnd von vns niemahln begebener / sondern je-derzeit / so wol gegen vnsern Gebrüdern / als den Vn-derthanen außtrücklich/ vnd offentlich mit worten vndwercken erhaltener possession / zu defendiren; vnd dieselbezu continuiren, auch vnsern dritten theil Land vnd leuhtead usum destinatum, vnd zu vnserer / vnd vnser Graeffli-chen Gemahlin Alimentation zugebrauchen / Dessen(73.) wir so viel weniger zuverdencken / all dieweil vnsdarzu die vnvmbgängliche eusserste notturfft / zu erlan-gung vnendbärlichen Sustentation, vnd Alimentation vn-ser / vnd vnserer Gemahlin / auch der Underthanen 740vielfaltig lamentiren, vnd vnser zu denselben (75. tra-gende / auch von jhnen selbst / in krafft ihrer (56.) pflichtvnd eydt / damit sie vns noch bißhero vnaufflößlich ver-hafftet
Druckschrift
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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