Nachtruckwol mit grosser gedult außgestandener eusserst beschwer-lichen zustandts lenger nicht vorüber können / sondernvnvmbgänglich bemüssigt werden / krafft mehr gedach-ter Reseruaten/ vn vnser Gebrüderer vielfaltiger seum-missen / contraventionen vnd nicht haltungen / auch be-harlicher widersetzlichkeiten / vnd auß allem ihrem pro-cediren herfür leuchtenden / zu gäntzlicher vnserer auß-mattung vnd Ruinirung gerichteter vnbrüderlicher an-schläge wegen / vnser Jus quaesitum, (64.) vnd obge-dachter massen vnbegebene / sondern testatò conservirtePossession in acht zunehmen / vns derselben würcklich(65.) zugebrauchen / vnnd vnns vnserer angebornenLand vn leuhte/ vermittelst Renovirung vn erfrischungihrer / vns obgedachter massen hievor geleisteten / vndniemahls von vns auffgelösten / huldigungs pflichtenanzunehmen / So wollen wir vor (66.) Gott dem Al-lerhöchsten / der Römischen Keyserlichen 67). Maye-stat vnserm Allergnedigsten Herrn vnd höchster Obrig-keit / allen Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs /Sonderlich auch vnsern Lehnherrn / allen vnsern Freun-den / Verwandten vnd Angehörigen / auch vnsern Ge-brüdern selbsten bedingt vnd verwahrt haben / Protesti-ren / Bedingen vnd verwahren vns auch in der aller be-sten Form / maß vnd gestalt / es jmmer von Rechts we-gen seyn kan vnd soll / hiermit solennissime, daß wir hier-durch
Druckschrift
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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