vnd Vorantwort.sach so bald aber der deckel vom haffen gethan wirdt / wird manlauter faule fisch finden / die letzlich wan sie gessen / vbel auffsteigenwerden.(59.) Wie erst wolgedachte freunde / ic.An erinnerungen vnd vertröstungen / mag es wol nicht geman-glet haben: gleich wie aber sachen zum offtermal gesucht vnndbegert werden / So weder in rechten noch der billichkeit bestehenkönnen / also werden auch die vertröstungen darauff erfolgen müs-sen. Vnd kan das gebew nicht besser als der grundt seyn / wann da:fundament weg genommen / felt alles vber einen hauffen.(60.) Mit groser gedult schmertzlich gewartet.Ist wol zuglauben / daß die vngedult vnd schmertzen groß / wanvnbilliche sachen gehemmet werden, vnd das jenige, so man sichtag vnd nacht träumen läst / nicht erfolgen will. Redtliche auffrich-tige gemüter aber sehen weiter hinauß / vnd dirigiren jhre actionesnicht nach passionibus, sondern nach recht vnd billigkeit / vnd magman sich wolversicheren / wan je G. Philips Ludwig fug gehabt /man wirdt ihm wol zeitlicher geholffen haben. Dieweil aber diehülff / zu wider erlangung deß dritten theils / wie der effect außweist /ohn zweiffel gegangen/ vnd gesucht worden/ selbige aber mit rechtvnd fugen nicht decretiret, viel weniger statuiret werden sollenkönnen oder mögen / so muß ein jeder darüber ein tolle bekommen /vnd heist/ man wil den fuchs nicht beissen/ wolte Gott der fuchswehre besser gebissen / vnd dem vngestümmen sollicitanten ande-rer gestalt in die eysen getrabet / so würde es jetzo viel besser stehen /vnd grösser vnheil / weiterung vnd Landt verderben vermitten blie-ben seyn / sed omnia ad finem collimant, den ein jeglicher mitgedult erwarten mag(61.) Wir müssen aberDaß die Herren Vnderhendler dem passionirten suchen keinstatt gegeben / vnd dem vorgeben nach / davon doch beyden ElternHerin Gebrüdern nichts / sondern vielmehr das contrarium be-D ij wuſt
Druckschrift
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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