Druckschrift 
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
Entstehung
Seite
28
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Nachtruckverstehen geben / daß wir ohne sie vnd ihr zuthun vnsvnseres / ex supra dicta reservatione, publicaque coram fra-tribus & subditis ratione retinendae possessionis, facta decla-ratione habenden juris quaesiti, vnd vnbegebenen Posses-sion / wol vor vns selbst gebrauchen / vnd was hierinnendie notturfft erfordert / zu werck richten können vnd mö-gen. Wann (63.) dann dahero wir vns/ von vnsern Ge-brüdern / ausser aller Brüderlicher Lieb vnd Affectionbeharrlich gesetzt / darneben auch von obbemelten vnsernFreunden/ vber so lange getragene gedult vn hoffnungverlassen / vns / vnd vnsere Beliebte / von vornehmenGräfflichem Hauß Nassaw Sahrbrücken geborne Ge-mahlin / auß mangel gebürlicher Gräfflicher sustenta-tion, auff dem gedachten offenen Höfflein / in Leib vndLebens Gefahr Stundlich begrieffen / die fürnembsteHauptrenten vnsers Stammes vnd antheils am Landdissipiret vnd vereussert / vnd nicht allein hierin / sondernin viel andere wege mehr die Stamm Verein vnd anderePacta vnd Abschiede bey seit gesetzt / die arme Vnder-thanen biß auff das marck / durch vnauffhörliche exa-ctionen vnd beschwerden / außgesogen / vnd von densel-ben so viel seuffzen vnnd klagen sehen vnnd vernehmenmuͤssen / daß wir dannen hero / vnd in betrachtung sol-ches vnd obiges alles / sonderlich auch zu dermahl einsRemedirung vnsers so viel Jahr mit schmertzen / gleich-wol