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Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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vnd Vorantwort.(35.) Vnd zu dessen würcklichen bezeugnuß.Ist gleichmessigen schlages / vnd weist die zur zweiten huldigunggegebene vnconditionirte vollmacht / auch das darüber auffgerich-te instrumentum Homagii, ein anders auß / daß zuverwundern /man mit solchen vnd dergleichen offenbahren Vnwarheiten dieleuht herumb führen / vnd sich selbst prostituiren möge.(36.) Sondern es haben auch.Wie vnd weme die Herrn Gefreunde vnd vnderhendler beyzustehen schuldig / das weist der vertrag auß / do ferrn sie dießfals G.Philips Ludwigen zuverhelffen befügt gewesen, were es ohn al-len zweiffel nicht verblieben / Jn dem nun G. Philips Ludwig / dieverordnung vnd hülff den vnderhendlern hie zuschreibt / so muß jaein jedweder vnparthey / ichen gemühts erkennen / daß er selbst pro-pria authoritate zu exequiren so wenig in facto, als jure befugt sey(37.) Vnd biß.Diß conditionirte vorgeben sind sich nirgendts / sondern ste-het / daß die Eltern Herren Gebrüdere eintzig vnd allein ihre Gra-ve: vnd Herrschafft / nun vnd in alle ewigkeit / nach jhrem besten nu-tzen vnd gefallen / ohngehindert menniglichs administriren / nutzenvnd geniesen / Er G. Philips Ludwig aber auff den nicht halings-fall / vermög Weilburgischen Abschiedts / an den vnderpfendensich durch behörende Rechts mittel / vnd nit eygenthätlich / weni-ger mit gewapneter handt / kriegsmacht / vnnd feindlicher außja-gung / erhohlen sollen vnd mögen.(38.) Wir haben aber.Das contrarium ist wahr / vnd schickt sich auff niemand besserals G. Philips Ludwig / cr. selbsten / besihe die contrav. pact. Fami-liae & transact. Weilburg. in Apol. Majori.(39.) In dem.Dem ist gar nicht also vn weisen die verinstrumentirte oblatio-nos, würckliche außzahlung / vnd gegebene Quittungn viel ein an-ders