Druckschrift 
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
Entstehung
Seite
18
Einzelbild herunterladen
 

Vorantwortders auß/ daß aber jehandts die bezahlung verschoben/ ist G. Phi-lips Ludwig ein eintzige vrsach / Jn dem er I. Die Stams Vereinfast ein halb Jahr ante terminum primum solutionis, geschwor-ner zusag vnerwogen/ auffgestossen. 2. Die Herrschafft Runckeleingenommen/ Rentten vnd Gefell versperret, vnd die vndertha-nen zum meineydt vnd abtrünnigkeit verleiten lassen. 3. Die Land-stewer zu geben / heim- vnd offentlich verbieten lassen. 4. Gegenauffnehmung gelts / wiewol er im Weilburgischen Abschiedt sel-biges willkührlich nachgeben / solenniter protestiret. 5. ItemG. Hermans Gnaden gelt zu leihen / den Creditoribus schrifft-vnd mündtlich verbotten. 6. Jehandts vnd zum offermahl auchdas gelt an zunehmen / sich bey Teuffel holen verschworen / Vndhat es vors 7. Vnd endtlich daran gehafftet / daß Graff PhilipsLudwig / obliegender geschworner schuldigkeit zu wider / mit dersprach / weniger mit der that / nicht herauß gewolt / Ihme selbsten /vnd der Graffschafft Wiedt / rc. zum gedeylichen auffkommen /(dahin die Stamm-Verein auch ziehlet) die Gelder anzulegen /Zu wünschen were es höchlich / daß ihm kein heller / er hette dann indiesem Puncten sich zu contento accommodiret, were außge-zahlt / sondern das gelt hinderlegt worden / angesehen auff solchenweg ihme die mittel weren abgeschnitten: gewalt same / den Reichslöblichen Verfassungen zu widerlauffende händel / sich zu vnder-nehmen / Gelindt / Behutsam: vnd Willfährigkeit aber / hat (wieder mit Landt friedtbrüchiger Occupirung deß Wittumbs Hau-ses Runckel fürgangene Actus es bezeuget) schlechten nutzen bracht.Gräffliche hohere vnd nidrige Geschlecht / so Pacta vnder sich ha-ben / werden in zeiten deren verbrechung an den / vnd ja nicht /mit dero schaden vnd höchstem verderb / zu spätklug werden.(40.) Nichts