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Ausführliches Programm der Festlichkeiten und Festakte der Jubel-Feier zur Erinnerung an das 600jährige Bestehen Düsseldorfs als Stadt vom 13. bis 16. October 1888
Entstehung
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2) nach Benrath, Eller, Gerresheim, Kaiserswerth,Lohausen, Ratingen, Rath während des ganzenJahresvon 8 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens der Tarif ausserAnwendung und unterliegt die Feststellung des Fahrpreisesfür Fahrten, welche während dieses Zeitpunktes beginnen,der gegenseitigen Vereinbarung.

Art. 25.In Begleitung von Erwachsenen sind Kinder unter3 Jahren frei. Kinder über 3 Jahre und unter 10 Jahrenzahlen die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene.

Art. 26.

An Gepäck ist das sogenannte Handgepäck (Reise-sack, Handkoffer, Hutschachtel u. dergl.) frei. Bei jedemgrösseren Stück (Koffer u. dergl.) wird entrichtet M. 0,25,jedoch ist bei Fahrten nach dem Bahnhof Oberkassel einStück frei.

Mehr als 100 Kilogramm Gepäck im Ganzen aufzu-nehmen ist kein Kutscher verpflichtet. Für Auf- undAhladen darf eine besondere Vergütung nicht gefordertwerden.

Art. 27.

Wenn ein Kutscher zur Aufnahme von Fahrgästen zudenselben hinbestellt wird, so ist er dieser Bestellungnachzukommen verpflichtet und kann ausser dem tarif-mässigen Fahrgelde einen Zuschlag zu demselben von M.0,15 erheben. Beträgt die auf die Hinfahrt zum Bestellungs-orte und auf das Abwarten des Fahrgastes verwendeteZeit mehr als eine Viertelstunde, so ist eine fernere Ent-schädigung von M. 0,25 für jede weitere Viertelstunde zuzahlen.

Findet die Fahrt nicht statt, so ist dem Kutscher derSatz einer einfachen Fahrt nebst Zuschlag mit zusammenM. 0,75 zu zahlen; ausserdem bei längerem als 1 / 4 ständigemWarten die hierfür oben festgestellte Entschädigung.

Art. 28.Für Ein- und Aussteigen von Fahrgästen während derFahrt wird abgesehen bei dem Einsteigen von derdurch die Vermehrung der Personenzahl etwa entstehendentarifmässigen Erhöhung des Fahrgeldes nichts bezahlt,sofern die Fahrt auf dem directen Wege von dem Abfahrt«