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Thewissen......... 1,50 0,25
Volmerswerth........ 2,— 0,50
Waldesheim......... 1,50 0,25
Wersten.......... 2,50 0,50
Zoologischer Garten..... 1,— 0,25
Dieselben Preise werden entrichtet für Fahrten vonden genannten einzelnen Orten in den Bezirk I.
Wird der Wagen zur Fahrt aus dem Bezirk I nach denunter II genannten Orten und zurück genommen, so ist fürdie Rückfahrt' incl, J / 4 Stunde Aufenthalt auf der Fahrtoder am Bestimmungsorte nur die Hälfte des Preises dereinfachen Fahrt zu entrichten. Für jede '/ 4 Stunde längerenWartens ist ohne Rücksicht auf die Personenzahl M. 0,25zu zahlen.
Bei Fahrten zwischen den zu II genannten einzelnenOrten findet auch der Tarif für Zeitfahrten (III) Anwendung,wenn solcher bei Antritt der Fahrt vereinbart wird '
III. Bei Annahme eines Wagens auf Zeit wird ent-richtet: für jede halbe Stunde von 1 oder 2 PersonenM. 0,75, von jeder Person mehr M. 0,25.
Hierzu kommt bei Fahrten nach Bahnhof Oberkasselein Zuschlag von M. 1, worin das Brückengeld einbegriffen ist.
Erstrecken diese Zeitfährten sich ausserhalb des Be-zirks I, so wird diejenige Zeit, welche der Wagen bi's zurRückkehr zur Grenze dieses Bezirks bedarf, mit berechnet,auch wenn der Fahrgast den Wagen früher verlässt.
Die Kutscher sind nicht gehalten, Zeitfahrten ausser-halb der Oberbürgermeisterei zu übernehmen oder über10 Uhr Abends auszudehnen.
IV. Xaclitfahrten.
Bei Fahrten, welche zwischen 10 Uhr Abends und imSommerhalbjahr um 7 Uhr, im Winterhalbjahr um 8 UhrMorgens beginnen, wird entrichtet:
a. im Bezirke I und nach Bahnhof Oberkassel der l'/ 2 -fache Fahrpreis.
b. in allen übrigen Bezirken der doppelte Fahrpreis,jedoch tritt bei Fahrten:
1) nach Düsselthal, Fahnenburg, Flehe, Flingern,jenseits der Bruchstrasse resp. Villa Haniel an derGrafenberger Chaussee, Golzheim, Grafenberg,Hamm, Lierenfeld, Mörsenbroich, Oberbilk jenseitsder Steffensburg, Stoffeln, Thewissen, Volmerswerthin den Monaten October bis März.