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Aber in der Instruktion des Kanzlers Dietrich vonBisterfeld, der im Auftrage des Erzbischofs Ernst von Kölndie Exekution der Reichsacht leitete, waren besondere Mass-nahmen gegen die lutherische Gemeinde nicht vorgesehen.In einer Audienz, welche am 6. September die Abgesandtendes lutherischen Consistoriums bei ihm hatten, sprach Jo-hann Kalkberner die Bitte aus, Bisterfeld möge dahin wir-ken, dass die lutherische Gemeinde entsprechend den frü-heren Aeusserungen des Kaisers gegen die Kurfürsten vonBrandenburg und Sachsen 1 ) sowie im Einklang mit demguten und friedlichen Verhältniss, in welchem sie seit demJahre 1584 zu den Katholiken gestanden hätte, Duldungund Freiheit ihrer Religionsübung hehalte. Aber der Kanz-ler konnte nichts weiter, als ihr Schonung bis zur end-gültigen Entscheidung des Kaisers unter der Bedingungversprechen, dass sie sich bis dahin vollkommen ruhig ver-halte.
Bleibenden Erfolg hatten diese Bemühungen nicht;wie den reformirten Gemeinden so blieb auch der lutheri-schen die Anerkennung der Freiheit ihrer Religionsübungnach der Wiedereinsetzung des katholischen Rathes versagt.
aber wir hetten nit gewult; wer in leit, es auf die weis komen,vermeint, wan wir still, sollten wir unbeschwert bleiben" ....Widenrath rieth Kalkberner, sich mit den jetzt in Burtscheid wei-lenden Katholiken in Verbindung zu setzen, die früher aus Aachenausgewichen waren, nämlich Albrecht Schrick, Wilhelm von Wilre,Jacob Moll und Johann Werden. Kalkberner that das am 30. Au-gust. Albrecht Schrick erwiderte ihm: Sie wulten nichts dan waszum friden dienete fürnemen, kunten itz nit, weil sie privati, be-gerten wir still [sollten sein] .... meldet wir hetten wolgedaen, unsvon den unruwigen leuten gesundert . . .1) Vgl. unten S. 74.
Hansen, Beiträge. I.