141hed. presbyter monachus Prillingensis, vonneuem aufzulegen gegeben, wie auch auf die Hand-schrift des katechetischen Unterrichts in den all-gemeinen Grundsätzen des präcktischen Christen-thums herausgegeben von Eulogius SchneiderProfessor zu Bonn das einseitige IMPRIMATURgesetzt? Oder seynd diese vielleichte keine Hand-bücher? Oder bedient kein Lehrer zu Bonn sichderer zum Unterrichte der Jugend? Kann, unddarf auch kein Lehrer zu Bonn sich derer bedie-nen? Ist derowegen des Schenkl Handbuch nichtder Universitäts=sondern blos allein der gewöhn-und ordentlichen Censur unterworfen? Alleine be-dient der Schneider sich ebenfalls nicht seinescatechetischen Unterrichts zum Unterrichte der Ju-gend? Sagt er (1) selbst nicht, daß er diesesWerckchen, als Leidfaden zu ſeinem Religions-unterrichte bishero im Manuscript gebraucht habe?Ist es vielleichte darum der Universitätscensurnicht unterworfen, weilen es im Manuscript ge-braucht worden? Oder ist dem ordentlichen Bü-cherrichter in dem Ertzbischthume Cölln alleinvorbehalten, und eigen, auf verfälschte, verderb-te ketzerische, und unchristliche Handschriften dasimprimatur zu setzen? Dieses will dermahlen ichnicht untersuchen, sondern nunmehro schliessen:Terra malos homines nunc educat, atquepusillos. (2)Ende.(1) Im Vorberichte.(2) JUVENALIS Satur. XV.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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141
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