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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
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153Werth der Schrift beurtheilen. Dies bleibtSache des Autors.2) Sollen nur jene Schriften der Univer-sitätscensur unterworfen seyn, woran die Uni-versität gleichfalls Antheil nimmt: als akade-mische Abhandlungen, und Handbücher; derensich der Lehrer zum Unterrichte der Jugend be-dient. Dies vorausgesezt, so soll die Censur3) dergestalt eingerichtet seyn, daß derVerfasser sein Manuscript, bevor er es demDruck übergiebt, an den Kurator der Univer-sität zustellt, worauf derselbe4) verbunden ist, einen, oder zwey Cen-ſt ſoren aus der Facultät des Schriftſtellers zuernennen. Dem Verfasser der Schrift bleibtaber unbenommen, so bald er dem Kuratorhinreichende Ursachen angeben kann, einen,oder den andern aus den Cenſoren zu perhor-resciren.5) Sollen die Cenforen bey versammelterFacultät alsdann referiren. Hier kann der Ku-rator seinem Gutdünken nach präsidiren. Aufden nach Wahrheit der Stimmen gefaßten Fa-cultätsschluß sezt selbiger das imprimatur aufdas Manuſcript.6) Wenn der Kurator der Sizung nichtbeygewohnt hat, so muß ihm das abgehaltenePro-