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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
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137Kurfürsten von Kölln unterm 26ten Hornung1790 für die Universität zu Bonn begnehmi-get. 1)Da die Universitätscensur bloserdings die Ab-sicht hat, daß die ihr unterworfene Schriften nichts enthalten sollen, was die gu- ten Sitten, der deutschen Reichs= und Staats- verfassung; und der katholischen Religion zu- wider sey, so folgt hieran1) daß nur die Stellen, welche hierwi- der etwas enthalten, verworfen werden, des- halb aber die Schrift nicht unterdrückt werden soll: es ſey dann, daß der darinn ausgeſtellte Saz an, und für ſich aus oben angeführten Censur Prinzipien zu verwerfen wäre. Unterkeinem Vorwande darf die Censur den inneren Werthaut per se, sive per alios facultatum Doctores sibi be-"nevisos manuscripta examini subjiciet, eaque, si prelodigna comperta fuerint, imprimendi facultatem coner cedat. Da dieses Gesetz in willkührlich, und fürMänner, welche Trieb und Kraft kund Arbeiten fühlten, zu demüthigend war, entsagte der Kurg- tor seinem Vorrechte, verlangte die Gutachten dervier Facultäten, und entwarf die obige Vorschrift,welche der Hauptsache nach das Gutachten der ka-tholischen Facultät ist. So ist die Gelegenheit zu* Cabalen worüber einige Professoren klagten, ganzabgeschnitten; und so opferte der billige Kura-tor der Zufriedenheit seiner Untergebenen ein Vor- recht auf, das in litterarischen Despotismus hätteu. ausarten können.(1) S. Klage des Domkapitels Bl. 77.