110§. 2.Wann derſelbe keinen Verfaſſer eines philo-sophischen Lehrbuchs auch unter denen Catholischenkennt, der sich mehr die Religion, und Offenbah-rung angelegen seyn läst, als eben Herr Feder,folgt daraus, daß er auch die allgemeine Regelkenne: Wer zu viel sagt, der sagt nichts?Folgt daraus, daß er alle philosophischen Lehr-bücher derer Protestanten so wohl, als Catholi-schen kenne, und gelesen habe? Folgt daraus,daß er genugsame Minoritenmönchs Fähigkeit be-sitze, diese Bücher beurtheilen zu können? We-nigstens folgt dieses gar nicht aus den angeführ-ten Stellen des Feders, welche das Domcapitelnachschlagen solle? Hat der allerliebste Amtsbru-der Schneider in seinem katechetischen Unter-richte (r) sich ebenfalls nicht, beeifert, das Da-seyn der Gottheit, und ein zukünftiges Leben nachdem Tode durch überwiegende Gründe darzuthun?Folgt daraus, daß kein Verfasser eines katecheti-schen Unterrichts auch unter denen Catholischensich mehr die Religion, und Offenbahrung habenangelegen seyn lassen, als eben der verbuhlte,wollüſtige, ketzeriſche, und gottloſe Schneider,welcher sich sogar erfrechen darf (2) eine deut-lichere Uebersetzung des Vatter unser aus der Ur-sache zu lieferen, weilen das von Jesus Chri-stus(1) Bl. 56. und 87.(2) Im katechetischen Unterrichte Bl. 91.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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110
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