109als van der Schüren vor dem Richterstuhle ganzmathematisch seine Unschuld erwies. Nicht wahrein herrlicher mathematischer Beweis, daß gleich-wie einem jeden in der Philosophie, oder desFeders Logick wenig bewanderten schon aus demInnhalt einleuchten muß, daß die von dem hoch-würdigen Domcapitel vorgebragten Beschüldigun-gen ungegründet seyen, also die Ehrliebe die Be-schüldigten, und sonderlich den MinoritenordensPriester, und Lehrer der Philosophie bey der Uni-versität' zu Bonn auffordere, zur RechtfertigungErrinnerungen zu machen. So kan dann keinem,als der in der Philosophie, oder Feders Logickein wenig bewandert ist, einleuchten, daß die vondem Domcapitel vorgebrachten Beschuldigungenungegründet seyen. Nach welchen Grundsätzen derPhilosophie muß einem jeden wenig bewanderteneinleuchten, daß die Beschüldigungen des Dom-capitels ungegründet seyen. Wann der Ungrundderer Beschuldigungen einem jeden wenig bewan-derten schon einleuchten muß, nach welchen Grund-sätzen der Philosophie fordert dann die Ehrenliebedie Beschüldigten auf, zu ihrer RechtfertigungErrinnerungen zu machen. Wofür zur Rechtfer-tigung Errinnerungen zu machen? Für den we-nig bewanderten, welchem der Ungrund derer Be-schüldigungen schon einleuchten muß? Oder fürden nicht bewanderten, welchem der Ungrund,mithin auch die Errinnerungen nicht einleuchtenkönnen? O wie scharf= und tiessinnig philosophirtder Vatter der Philosophie in dem Ertzbischthu-me Cölln.§. 2. Wann
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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109
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